Medienmitteilung

Die Bundeshausfraktion der SVP hat in ihrer heutigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

– Keine weiteren willkürlichen Corona-Massnahmen des Bundesrates wie die flächendeckende Schliessung der Restaurants und eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten.

– Änderung Ausländer- und Integrationsgesetz: Die SVP-Fraktion begrüsst das vorgesehene Auslandreiseverbot für Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Die Fraktion lehnt hingegen die zahlreichen Ausnahmeregelungen ab, mit denen Links-Grün mit Hilfe der Mitteparteien die Vorlage verwässert hat.

Die Zeichen mehren sich, dass Bundesrat Alain Berset vom 12. Dezember bis Mitte Januar schweizweit die Schliessung aller Restaurants verfügen will. Zudem sollen die Geschäfte künftig nur noch von Montag bis Freitag geöffnet sein. Die Bundeshausfraktion der SVP lehnt diese Massnahmen einstimmig ab und fordert den Bundesrat entschieden dazu auf, nicht in die Hoheit der Kantone einzugreifen, zumal die Lage nicht in allen Kantonen dieselbe ist.

Die wirtschaftlichen und finanziellen Schäden wären immens – viele Betriebe würden in den sicheren Ruin getrieben. Sowohl die Gastrobranche als auch der Detailhandel haben bislang alle Auflagen erfüllt und verfügen über funktionierende Schutzkonzepte. Zudem gibt es keine Belege dafür, dass sich die Menschen in Restaurants und beim Einkaufen anstecken. Auch macht sich in der Bevölkerung eine gewisse Corona-Müdigkeit breit. Immer mehr Menschen sind nicht länger bereit, noch mehr und teils widersprüchliche oder absurde Einschränkungen mitzutragen.

Keine Auslandreisen für Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge

Bei der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes begrüsst die SVP-Fraktion das vorgesehene Verbot für Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, in andere Staaten zu reisen. Es kann nicht sein, dass diese Personen direkt oder auf Umwegen in jene Länder reisen, aus denen sie angeblich geflüchtet sind.

Die SVP-Fraktion lehnt hingegen Lockerungen und Ausnahmen vom Verbot, wie sie von Links-Grün mit Unterstützung der Mitteparteien in der vorberatenden Kommission beschlossen worden sind, klar ab. So sollen Reisen in Nachbarstaaten der Schweiz aus persönlichen Gründen, beispielsweise zwecks Aufrechterhaltung der Beziehungen zu nahen Familienangehörigen, erlaubt sein. Derart verwässert, käme das Verbot schon fast einer generellen Reiseerlaubnis gleich. Zumal sich kaum kontrollieren lässt, ob eine Person wirklich in ein Nachbarland der Schweiz reist, oder dort nur auf dem Weg in die Heimat Zwischenstation macht.

 
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