Mit dem neuen Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird insbesondere ein Obligatorium eingeführt, welches Gerichte, Behörden und die professionellen Rechtsanwender verpflichtet, zukünftig miteinander nur noch elektronisch zu kommunizieren. Andererseits wird für Gerichte und Behörden die elektronische Akte als massgebliche Verfahrensakte eingeführt. Auch muss das Unterschriftserfordernis erwähnt werden: Dies wird für die elektronische Kommunikation fallengelassen, da die Authentifizierung an der Plattform an die Stelle der Unterschrift tritt.
Die SVP lehnt eine zwangsweise Systemumstellung klar ab. Eine funktionierende Justiz ist für den Rechtsstaat zentral und das heutige System hat sich grundsätzlich bewährt. Gerade weil die geplante Plattform in einem sehr sensitiven Bereich eingesetzt wird und – wie der Bericht klar festhält – der technische Wandel rasch ist, sind aus Sicht der SVP erhebliche (Datenschutz-)Risiken erkennbar. Die Vorlage sieht zwar vor, dass sich die Plattform dem technischen Wandel anpassen kann und das in einem Bearbeitungsreglement die Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten der Daten festgehalten wird, dabei fehlt es aber an einem für die Beurteilung der Vernehmlassung notwendigen Sicherheitskonzept. Schlussendlich müssen die absehbaren Effizienzgewinne und Kostenfolgen nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Die SVP hat grundsätzlich nichts gegen eine sinnvolle, schrittweise Digitalisierung, lehnt aber jeglichen Zwang zu einem Systemwechsel konsequent ab. Der bisherige Rechtsverkehr hat sich grundsätzlich bewährt und es sind keine triftigen Gründe für einen derart radikalen Eingriff erkennbar. Darüber hinaus bestehen erhebliche Sicherheitsbedenken.
Der Trend ist klar – Menschen und Dinge werden immer stärker miteinander vernetzt. Damit nehmen die Möglichkeiten zur Nutzung weiter zu, aber es gibt auch eine Schattenseite. Denn immer mehr digitale Verknüpfung bedeutet auch immer mehr Schnittstellen und jede Schnittstelle ist eine Schwachstelle und erhöht das Risiko, angegriffen zu werden. Absehbar ist auch, dass die (Datenschutz-)Risiken in Zukunft weiter zunehmen werden.
In technischer Hinsicht ist so gesehen die Cybersicherheit eine der wichtigsten Voraussetzung, damit eine Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz überhaupt funktionieren kann. Entsprechend genügen zur Beurteilung der Vorlage die in Art. 26 (Datenschutz) und Art. 27 (Informationssicherheit) verankerten Absichtserklärungen nicht, um die Vorlage abschliessend zu beurteilen. Mindestens muss bereits jetzt ein aufgrund fundierter Abklärungen erstelltes «Bearbeitungsreglement» beigebracht werden und der Bundesrat hat die Anforderungen an die Datensicherheit ebenfalls im Kontext begründet zur Kenntnis zu bringen.
Weiter werden die Kosten für den Aufbau der Plattform, ihre Einführung sowie den Betrieb während den ersten 8 Jahren (2020-2027) auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt. Die Projektorganisation rechnet mit einem Betrag von rund 10 Millionen Franken pro Jahr für die Betriebskosten und Weiterentwicklung der Plattform. Die Vorlage sieht vor, dass diese Kosten durch Gebühren gedeckt werden.
Es mag sein, dass mit Blick auf Österreich dank des elektronischen Rechtsverkehrs Portokosten-Einsparungen von 12 Millionen Euro errechnet wurden. Eine weitergehende – und überhaupt tiefgründige – Bezifferung des allfälligen Nutzens in CHF bleibt die Vernehmlassungsvorlage jedoch schuldig. Überhaupt werden – irgendwie geartete – Effizienzsteigerungen bloss behauptet. Hingegen sind horrende Kostenfolgen für die absehbare, notwendige Anschaffung geeigneter Arbeitsplätze, Informatik Infrastrukturen, Schulungen usw. unübersehbar. Somit scheinen die Kosten in keinem ausgewogenen Verhältnis zum – kaum erläuterten – Nutzen zu sein. Der Vorlage fehlt es somit einer aufschlussreichen Prognose über die Effizienzgewinne und aufgeschlüsselten Kostenfolgen in CHF. Ebenfalls müssen unbedingt die Kostenfolgen aufgezeigt werden, die den Kantonen, dem Bund und den professionellen Benutzern entstehen, wenn die Plattform aufgrund eines Cyberangriffs usw. von einem Totalausfall betroffen ist.
Weiter hält der Bericht nur fest, dass genügend grosse Bildschirme bereitgestellt werden müssen, um in der elektronischen Akte zu navigieren und die einzelnen Dokumente betrachten zu können; das lange Arbeiten am Computer und Bildschirm erfordert eine entsprechende ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes. Die Ausführungen zu ergonomischen Einrichtungen sind offensichtlich vage. Mit Blick auf die unvermeidlichen Kostenfolgen für eine umfassende, flächendeckende Neueinrichtung ist der konkrete Nutzen nicht ansatzweise begründet. Auch der damit verbundene, absehbare Aufwand wird nicht ausgewiesen.
Im Ergebnis muss die Vorlage schon nur aufgrund der zwangsweisen Umstellung abgelehnt werden. Weiter muss zur Beurteilung der Vorlage einerseits ein überzeugendes Sicherheitskonzept beigebracht werden und anderseits sind die Kostenfolgen, insbesondere die gewünschten Effizienzgewinne, nachvollziehbar auszuweisen.