Resultat: ja
Parole: Stimmfreigabe

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

 

Worum geht es?

Als das Coronavirus in der Schweiz auftrat, musste der Bundesrat zunächst auf der Grundlage des Epidemiengesetzes, aber auch auf der Grundlage des Notrechts, das sich direkt aus der Verfassung ableitet, Massnahmen ergreifen. Um die Legitimität der Massnahmen zu stärken, sie länger als 6 Monate anwenden zu können und um eine direkte Beteiligung an ihrer Ausarbeitung zu ermöglichen, verabschiedete das Parlament das COVID-19-Gesetz.

Mit einem JA zum Gesetz bleibt der rechtliche Rahmen für Gesundheitsmassnahmen und finanzielle Hilfen bestehen. Das bedeutet, dass der Bundesrat die Möglichkeit behält, Beschränkungen nach dem COVID-Gesetz anzuwenden. Das Parlament kann je nach Entwicklung der Situation Änderungen des Gesetzes beschliessen und die finanzielle Unterstützung gewährleisten.

Bei einem NEIN tritt das COVID-Gesetz am 25. September 2021 ausser Kraft und die Behörden erhalten eine klare Botschaft: dass sie nicht mehr nach Gutdünken walten können. Die meisten Massnahmen – allerdings auch die finanziellen Hilfen – haben keine gesetzliche Grundlage mehr, bis ein neues Gesetz in Kraft gesetzt würde. Bis dahin wäre es möglich, dass der Bundesrat sich ausschliesslich auf das Epidemiengesetz stützt oder wieder auf das Notrecht zurückgreift.

Parole: Stimmfreigabe

 

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