Die SVP äussert sich grundsätzlich positiv zu dem befristeten Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Mit dem Abkommen wird im Sinne der «Mind the Gap»-Strategie ermöglicht, dass kurzfristige Leistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommen (FZA) während der Dauer von zwei Jahren ihren vertraglichen Rechten und Pflichten nachkommen. Nach Ablauf des befristeten Abkommen muss aus Sicht der SVP eine alternative und ganzheitliche Lösung, welche die Personenfreizügigkeit ablöst, eingeführt werden. Damit könnte die Schweiz die Zuwanderung wieder autonom steuern.
Das aufgrund des Brexits unter Zeitdruck ausgearbeitete Abkommen erlaubt den Schweizern und Briten eine Weiterführung der kurzfristigen grenzüberschreitenden Dienstleistungen während der Gültigkeit des Abkommens. Dabei können beide Parteien, welche bis maximal 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs im anderen Land arbeiten, ihre vertraglichen Rechte und Pflichten bis am 31.12.2022 geltend machen. Zusätzlich sichern sich beide Parteien gewisse Berufstitel und die Anerkennung von Qualifikationen zu. Dabei gewährt Grossbritannien den Marktzutritt nur Schweizern mit universitärem und gleichwertigem Niveau.
Das «Raison d’être» des Abkommens muss die Abfederung der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft wegen dem schnellen Wegfall des FZA zwischen der Schweiz und der EU bleiben. Eine knappe Mehrheit der britischen Dienstleistungserbringer arbeitete 2019 in den Bereichen «Banken, Versicherung und Beratung». Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass mehrheitlich qualifizierte britische Arbeitskräfte unter dem SMA in der Schweiz arbeiten.
Nichtsdestotrotz muss die Schweiz die Zuwanderung in all ihren Facetten selbständig steuern können. Darum hat das Schweizer Volk die Initiative gegen die Masseneinwanderung am 9. Februar 2014 angenommen. Die mehr als 1 Million Zuwanderer in den letzten 13 Jahren, sowie eine Netto-Einwanderung in die Schweiz im Corona-Jahr 2020 von mehr als 61’000 Ausländern, sind Auswüchse einer verfehlten Migrationspolitik. Darum ist das vorliegende Abkommen berechtigterweise auf zwei Jahre befristet. Die Gefahr, dass mit diesem Abkommen ein bilateraler Status Quo geschaffen werden könnte, scheint jedoch reell.