Medienmitteilung

SVP-Fraktion fordert die sofortige Aufhebung der «besonderen Lage»

Die Bundeshausfraktion der SVP hat sich heute im Hinblick auf die Sondersession zu einer Sitzung getroffen und folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz (EpG) ist unverzüglich aufzuheben. Die SVP-Fraktion hat im National- und im Ständerat eine entsprechende gleichlautende Motion (21.3157, respektive 21.3441) eingereicht. Laut dem EpG gilt die «besondere Lage» dann, wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung seit über 12 Monaten mit dem Corona-Virus lebt, ist diese Voraussetzung für die «besondere Lage» nicht mehr gegeben. Mittlerweile sind die ordentlichen Institutionen durchaus in der Lage, den Ausbruch und die Verbreitung des Virus zu bekämpfen. Auch sind die Hospitalisierungszahlen gesunken. Damit droht keine Überlastung der Intensivstationen. Zudem bestehen wirksame Schutzkonzepte und die Risikogruppen sind mittlerweile gegen das Corona-Virus geimpft.
  • Die SVP-Fraktion spricht sich für das DNA-Profil-Gesetz aus und damit für die sogenannte Phänotypisierung. Dieses Vorgehen kann die polizeilichen Ermittlungen massiv erleichtern, denn sie erlaubt basierend auf einer DNA-Analyse, die Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeographischer Herkunft (Ursprungskontinent) und Alter und ermöglicht es so, Täterkreise einzugrenzen.
  • Die SVP-Fraktion stimmt der Änderung des Asylgesetzes (17.423) zu, wonach die Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern bei der Feststellung ihrer Identität zu erweitern ist. Künftig soll die Migrationsbehörde Mobiltelefone, Computer und Tablets überprüfen und auswerten können. Nach wie vor reist eine Mehrheit der Asylbewerber ohne Identitätspapiere ein, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko und eine grosse Belastung des Zivilstandeswesens darstellt.
  • Die SVP-Fraktion spricht sich zudem für den Schutz der Schweizer Zuckerproduktion vor den Dumpingpreisen des Zuckers aus der EU aus (Kommissionsmotion 21.3016 und PaIv 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft»). Aus Sicht der SVP sind die Zolltarife auf importierten EU-Zucker auf 70 Franken pro Tonne gesetzlich festzulegen. Gleichzeitig spricht sich die SVP-Fraktion dafür aus, dass der Bund die Schweizer Zuckerwirtschaft bis 2026 im selben Umfang unterstützt wie er dies bis 2021 getan hat und die Förderung des ökologischen Anbaus von Zuckerrüben mit Direktzahlungen von 200 Franken pro Tonne zusätzlich unterstützt.
  • Das Stimmvolk muss zwingend über weitreichende völkerrechtliche Verträge entscheiden können. Deshalb spricht sich die SVP-Fraktion für eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung aus. Diese sieht vor, dass völkerrechtliche Verträge dann dem obligatorischen Referendum unterliegen, wenn sie Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder wenn deren Umsetzung die Änderung der Bundesverfassung erfordert.
 
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