Je nach Quelle befinden sich in unserem Land bis zu 100’000 illegal anwesende Personen. Diese werden von den Medien, den Linken und Netten und natürlich von den im Sozialbereich Anschaffenden verharmlosend „Sans Papiers“ genannt. Interessant ist die Tatsache, dass solch illegal anwesende Personen vor allem in den linksgrün regierten Städten regelrecht verhätschelt werden. Die Stadt Zürich verstieg sich sogar dazu, diesen Illegalen eine „City-Card“ als Ausweis abgeben zu wollen, damit sie sich wo überall nötig legitimieren können. Damit es nicht auffallen würde, dass es sich beim Inhaber einer „City-Card“ um einen illegal Anwesenden handelt, hätte die gesamte Bevölkerung eine solche Karte erhalten und benützen sollen.
Statt die an den Ausgabestellen für Essen anstehenden Illegalen umgehend zu verhaften und auszuschaffen, übertreffen sich die Amtsstellen in Barmherzigkeit und schauen dem illegalen Treiben tatenlos zu. Diese Barmherzigkeit gilt aber nicht für Park- und Coronasünder – solche werden in der Stadt Zürich auch in Zeiten von Corona gnadenlos gebüsst. Verständlich, die haben ja eine Adresse und man braucht das Geld für die Illegalen …
Behörden machen sich strafbar
Dabei wäre die Rechtslage sonnenklar: Die eidgenössische Strafprozessordnung verpflichtet nämlich die Strafbehörden alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit sie für die Verfolgung nicht selber zuständig sind. Noch unmissverständlicher ist die Rechtslage im Kanton Zürich – dort steht nämlich im §167 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation (GOG): Behörden und Angestellte des Kantons und der Gemeinden zeigen strafbare Handlungen, die sie bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen, an.
Wer also illegal Anwesende auf seinem Gebiet als Angestellter des Kantons, der Stadt oder einer Gemeinde duldet, (beispielsweise der Stadt Zürich) macht sich strafbar oder aber zumindest einer groben Pflichtverletzung schuldig – denn es besteht eine Pflicht zur Anzeige! Zudem greift sicher auch § 305 des Strafgesetzbuches: Wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug
( …) entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Kein Witz: Prämienverbilligung auch für Illegale …
Der Bundesrat weist in seinem Bericht „Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers“ auf die im 1991 eingegangene Verpflichtung der Schweiz im UNO Pakt I über „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ hin. Damals war natürlich nirgends die Rede davon, dass diese Rechte auch illegal Anwesende bekommen sollen – doch genau darauf beruft man sich heute. Und so bekommt man als illegal Anwesender unter anderem Leistungen der AHV, der IV, der EO, der Krankenkasse – sogar Prämienverbilligung sind inklusive …
Und in der Handhabung des geltenden Rechts wird so ziemlich alles unternommen, damit sich ein illegal Anwesender verstecken kann – so steht zum Beispiel im Bericht des Bundes, dass die Krankenversicherer und die Kantone nur dann berechtigt sind, Personendaten an die Migrationsbehörden bekanntzugeben, wenn die betroffene Person dazu schriftlich eingewilligt hat – dümmer geht es echt nicht mehr! Die Krankenkassen erklären sich sogar ausserstande, Versicherte ohne gültige Aufenthaltsbewilligung zu ermitteln … Und natürlich beruft man sich auch auf die EMRK.
Den Riegel schieben
Die SVP-Bundeshausfraktion will diesem üblen Treiben nun endgültig den Riegel schieben und hat deshalb in der Sondersession 9 Vorstösse eingereicht. So wird der Bundesrat beauftragt, diesen UNO Pakt zu kündigen und mit einem Vorbehalt, dass dieser nur für legal anwesende Personen gelten soll, wieder zu unterzeichnen. Auch soll das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dahingehend geändert werden, dass wer sich illegal und ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz aufhält, von der Versicherungspflicht ausgenommen ist. Die Gesundheitskosten dieser Personen sollen neu stattdessen von den Gemeinden (und Kantonen) finanziert werden, die den rechtswidrigen Zustand dulden. Zudem sollen wesentliche Vertragsabschlüsse wie Arbeitsverträge, Mietverträge, Bankverbindungen, Mobilfunkverträge etc. nur bei Vorliegen der Wohnsitzbestätigung einer Gemeinde getätigt werden können.
Die behördliche Meldepflicht soll ausgebaut werden: Bildungseinrichtungen sowie Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Ausgleichskassen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge müssen künftig die Ausländerbehörden von Bund und Kantonen informieren, sobald sie von illegalen Aufenthaltern Kenntnis erhalten. Zudem ist der Datenaustausch zwischen Behörden und Sozialversicherungen zu systematisieren. Und natürlich soll auch Schwarzarbeit härter bestraft werden.
Das Aufheulen der Linken und Grünen ist schon vorprogrammiert. Man darf aber gespannt sein, ob CVP und FDP diese Vorstösse unterstützen und sich somit dafür einsetzen, dass illegal Anwesende endlich ermittelt und ausgeschafft werden – Affaire à suivre …