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Medienmitteilung

SVP unterstützt bessere Förderung von Wasserkraft und Biogasanlagen

Heute hat der Nationalrat dank der SVP endlich einer Teilrevision des Energiegesetzes zugestimmt. Damit nimmt der Nationalrat die von der SVP seit Jahren geforderte möglichst technologieneutrale Förderung von erneuerbarer Energie auf. Insbesondere Investitionen in Bandenergie, das heisst in Strom, der zu allen Jahreszeiten unabhängig von der Witterung produziert wird, werden in Zukunft stärker gefördert. Davon profitieren vor allem die Wasserkraft und die Biogasanlagen.

Für die SVP besteht die grösste Herausforderung der künftigen Energie- und Klimapolitik darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die mittel- und langfristig die Versorgungssicherheit mit inländischem Strom gewährleisten.

Dies ist angesichts des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie eine Herkulesaufgabe. Um die Kernkraft zu ersetzen, sind Investitionen in Anlagen nötig, die jährlich 24 Terawattstunden Elektrizität produzieren. Denn alleine für die Elektrifizierung von Gebäuden und Nahverkehr sind gemäss EMPA zusätzlich mindestens 15 Terawattstunden nötig. Der Gesamtzusatzbedarf beläuft sich also auf 39 Terawattstunden. Das sind fast zwei Drittel der heute bereits bestehenden Stromproduktion von 60 Terawattstunden. Entsprechend wichtig ist, dass insbesondere in ganzjährig verfügbare Stromquellen wie Wasserkraft und Biogasanlagen oder hochalpine Solarkraftwerke investiert wird.

Die vom Nationalrat dank der SVP angenommene Gesetzesanpassung ermöglicht die Förderung dieser Energiequellen basierend auf den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Gleichzeitig können auch die bisher über die kostendeckende Einspeisevergütung unterstützen Projekte, wie Solar- oder Windenergie mit Investitionsbeiträgen gefördert werden.

 
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