Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Der Bundesrat versucht die biologische und landschaftliche Vielfalt sowie die baukulturellen Qualitäten der Schweiz stärker fördern. Dazu verankert er im Natur- und Heimatschutzgesetz das Flächenziel von 17 % für die Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen. Weiter will der Bundesrat die Biotope insbesondere von regionaler und lokaler Bedeutung ergänzen und erweitern. Im Bereich der Wasserlebensräume sieht er eine neue Kategorie von Schutzgebieten vor. Weiter will die Vorlage gezielt die natürliche Vernetzung, insbesondere auch das Potential für zusätzliche Vernetzungsgebiete im Siedlungsgebiet stärken sowie die ökologische Qualität der Lebensräume verbessern. Schlussendlich will der Bundesrat mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage eine umfassende «Baukultur» fördern. Damit der indirekte Gegenvorschlag seine Wirkung entfalten kann, beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Bundesmitteln im Umfang von 100 Millionen Franken als zielführend.
Die SVP lehnt den vorliegenden, indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative entschieden ab. Erstens darf der indirekte Vorschlag nicht zu starken Nutzungsbeschränkungen und materielle oder gar formelle Enteignungen privater Eigentümer bzw. Berechtigter führen. Zweitens ist trotz intensiver Bemühungen i. S. Biodiversität schon wieder die Landwirtschaft erheblich betroffen. Drittens gefährdet die Vorlage eine sichere Stromversorgung, indem insbesondere Wasserkraftprojekte erschwert oder gar verunmöglicht werden und viertens ergeben sich aus der Vorlage erhebliche Plan- bzw. Rechtsunsicherheiten.
Die Partei wird sich anlässlich der Detailberatung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.
Die Landwirtschaft hat im Bereich Biodiversität bereits erhebliche Anstrengungen unternommen und den Einsatz zur Förderung der Biodiversität in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Neben der Erfüllung des Versorgungsauftrags leistet die Landwirtschaft derzeit auf 1/5 ihrer Flächen Biodiversitätsförderung. Eine Quote von 17 % zur Ausscheidung neuer Schutzflächen wird daher abgelehnt. Statt die bestehenden Schutzansprüche weiter zu verschärfen muss mehr raumplanerischer Handlungsspielraum und Interessensabwägung möglich sein. Dabei hat insbesondere die Zuständigkeit der Bezeichnung und Ausscheidung von Schutzflächen bzw. Flächen für den ökologischen Ausgleich auf kantonaler Ebene zu verbleiben.
Aus Sicht der SVP muss zudem kritisiert werden, dass gemäss heutigem Energiegesetz bei Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten keine Interessensabwägung möglich ist. Diese Regelung erschwert bereits heute den Bestandserhalt der Wasserkraft und den Ausbau der für die Winterproduktion benötigten erneuerbaren Energien stark. Eine Ausweitung dieser geschützten Flächen ohne Interessensabwägung würde den notwenigen Ausbau der Wasserkraft faktisch verunmöglichen, weshalb eine derartige Ausweitung abgelehnt wird.
Weiter sind im Bereich des Gewässerschutzes bereits heute umfangreiche Massnahmen zur Ökologisierung der Wasserkraft in den Bereichen Fischwanderung, Schwall/Sunk und Geschiebehaushalt sowie zur Revitalisierung von Gewässern im Gang. Diese Renaturierungsmassnahmen werden noch umgesetzt, weshalb die Wirkung heute noch nicht beurteilt werden kann. Neue Massnahmen erscheinen in diesem Licht unhaltbar.
Die Vernehmlassungsvorlage dehnt den Anwendungsbereich der Wiederherstellung nach Beschädigung auf schutzwürdige natürliche Lebensräume aus, während bisher nur geschützte Objekte darunterfielen. Diese Bestimmung geht eindeutig zu weit, weshalb weiterhin nur geschützte Objekte darunterfallen sollen, was insbesondere den Vollzug erleichtert.
Weiter geht aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage nicht hervor, was Baukultur mit Biodiversität zu tun hat. Eine gesetzliche Verankerung eines Konzepts, welches in der Schweiz bereits entschieden durchgesetzt wird, nämlich die Erstellung von Gebäuden mit hohem Qualitätsstandard, ist nicht nachvollziehbar. Eine «Förderung der Baukultur» ist denn auch zweckentfremdend.
Schlussendlich sind aus Sicht der SVP die folgenden Punkte zu berücksichtigen: Erstens hat eine ökologische Aufwertung auf privatem Eigentum auf freiwilliger Basis zu beruhen. Zweitens sind die zusätzlichen Mittel von 100 Millionen Franken de facto unbegründet und somit willkürlich. Drittens bedauert die Partei, dass die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten nicht explizit in den Gegenvorschlag aufgenommen wurde, obwohl diese eine ernsthafte Bedrohung für die einheimische Artenvielfalt darstellen.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.