Die SVP ist mit den vorgeschlagenen Änderungen im Zuge der Umsetzung der Motionen 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen» weitestgehend einverstanden. Die Anpassungen stellen aus Sicht der SVP eine ausgewogene Lösung zwischen Verkehrssicherheit und faireren Verfahren gegenüber den betroffenen Verkehrsteilnehmern dar.
Umsetzung der Mo. 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr»
Die Beschleunigung der Verfahren bei Führerausweisentzügen mittels der Festlegung fixer Fristen beurteilt die SVP positiv. Dies trifft sowohl auf die Frist zur Übermittlung des Ausweises von der Polizei an die kantonale Entzugsbehörde (3 Tage) als auch auf eine feste Frist für die Entzugsbehörde zur Ausstellung einer anfechtbaren Verfügung (10 Tage) zu. Erst mit einer anfechtbaren Verfügung wird einer betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt, sich gegen eine Führerausweisentzug zur Wehr zu setzen. Durch einen fest definierten Zeithorizont wird verhindert, dass eine betroffene Person wochenlang im Ungewissen verharren muss, ohne sich entsprechender Rechtsmittel bedienen zu können. Um dennoch die Verkehrssicherheit bestmöglich sicherzustellen, unnötige Verwirrung seitens der Betroffenen (wenn diese den Ausweis aufgrund der abgelaufenen Frist zuerst zurückerhalten und bei Vorliegen bestimmter Ergebnisse dann doch wieder abgeben müssen) und einem überflüssigen Mehraufwand seitens der Verwaltung zu vermeiden, ist nach Ansicht der SVP jedoch zu prüfen, ob eine Frist von 10 Tagen ausreichend ist oder ob diese entweder auf 14 Tage oder aber aufgrund vordefinierter, rechtfertigender Gründe bei schwerwiegenden Verstössen, welche zum Ausweisentzug geführt haben, verlängert werden kann (bspw. weil eine Laboruntersuchung oder die Auswertung von Videomaterial aufgrund technischer Möglichkeiten nicht innerhalb der entsprechenden Frist möglich ist).
Eine periodische Neubeurteilung von vorsorglich entzogenen Lernfahr- und Führerausweisen erachtet die SVP als zwingend notwendig und begrüsst entsprechend diese Neuregelung, stellt ein vorsorglicher Entzug und die darauffolgenden Massnahmen (z.B. eine verkehrsmedizinische Untersuchung) doch einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen dar. Mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass eine solche Neubeurteilung höchstens alle drei Monate auf Gesuch der betroffenen Person hin erfolgt und nicht automatisch, wie dies der Wortlaut der Motion fordert, erachtet die SVP ebenfalls als zielführend, um so unnötige Kosten seitens der Verwaltung sowie der Betroffenen zu vermeiden.
Dass die Zusicherungen der Vertraulichkeit bei Meldungen Dritter auf Personen beschränkt wird, welche ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, um so missbräuchliche und «böswillig denunzierende» Meldungen zu verhindern, ist aus Sicht der SVP sinnvoll. Allerdings gilt es nach Ansicht der SVP den Nutzen dieser Änderung nach 5 Jahren zu überprüfen. Sollte kein massgeblicher Rückgang «mutwilliger Denunziationen» bemerkbar sein, so gilt es weitere geeignete Anpassungen zu prüfen.
Umsetzung der Mo. 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen»
Mit der neuen Regelung sollen die Konsequenzen für Personen, welche zur Berufsausübung auf ihre Fahrberechtigung angewiesen sind, abgemildert werden, womit diese bei Entzug der Fahrberechtigung nicht auch gleich den Verlust des Arbeitsplatzes fürchten müssen. Dabei soll die «Fahrt zur Berufsausübung» eng ausgelegt werden, wobei lediglich die Fahrten gemeint sind, welche die eigentliche berufliche Tätigkeit darstellen. Die Behörde soll die Einzelheiten der erlaubten Fahrten zur Berufsausübung in ihrer Verfügung genau festlegen und beispielsweise auf bestimmte Fahrzeugarten, Fahrten zu einem bestimmten Zweck, bestimmte Wegstrecken oder ein räumlich beschränktes Fahrgebiet begrenzen. Darüber hinaus sollen nicht alle Fahrzeuglenker, die eine Widerhandlung begangen haben, von der neuen Regelung profitieren. Gerade wer eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss) begeht, soll nicht damit rechnen können, dass die Fahrerlaubnis aufrechterhalten wird. Die Privilegierungsmöglichkeit soll lediglich bei Entzügen aufgrund leichter Widerhandlungen bestehen. Nicht profitieren können sollen zudem Personen, deren Ausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Schliesslich sollen nur Führerausweisinhaberinnen und -inhaber privilegiert werden, denen der Lernfahr- oder der Führerausweis in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden war. Die Privilegierung, ausnahmsweise weiterhin Fahrten zur Berufsausübung durchführen zu dürfen, soll Mehrfachtätern grundsätzlich nicht offenstehen.
Aus Sicht der SVP stellt die beantragte Neureglung eine ausgewogene Lösung zwischen der Wahrung der Verkehrssicherheit sowie der Wahrung der wirtschaftlichen respektive existenziellen Interessen der Betroffenen dar und ist deshalb zu begrüssen.