Die SVP lehnt die aktuelle Stossrichtung zur Umsetzung der Pa. Iv. 19.475 gänzlich ab, da diese weit über das Ziel hinausschiesst, da der Selbstversorgungsgrad entgegen dem Willen des Volkes gesenkt wird. Die Vorlage muss die Grundlage für einen modernen Pflanzenschutz bilden, welche die produzierende Landwirtschaft stärkt und nicht schwächt. Jedoch wird entgegen dem Willen des Volkes, welches die Trinkwasser- und Pestizidinitiative mit überragendem Mehr verworfen hat, eine extreme linksgrüne Ökologisierung der Landwirtschaft vorangetrieben. Jegliche Verschiebung der Beiträge, weg von der Versorgung hin zu Ökoprogrammen, werden abgelehnt. Der Bundesrat ignoriert ebenfalls, dass die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vom Parlament sistiert wurde und mit einem Bericht neue ganzheitliche Ansätze im Sinne einer produzierenden Landwirtschaft gefordert werden.
Die SVP lehnt das vorliegende Vorordnungspakt ab, da dieses der produzierenden Landwirtschaft schadet und zu mehr Importen führt. Das widerspricht klar dem Art. 104a BV, den das Volk mit fast 80% angenommen hat. Bundesrat sowie National- und Ständerat hatten die beiden extremen Agrar-Initiativen zu Recht ohne formellen Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Sie setzten auf den Aktionsplan des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), welcher konkrete, standortgerechte Verbesserungsmassnahmen vorsieht. Die sehr ambitionierten Ziele des Aktionsplanes waren ursprünglich breit abgestützt. In der parlamentarischen Beratung wurde die Vorlage jedoch stark verändert. Das hat zu einem nicht erwünschten Ergebnis geführt. Nun schiesst die Umsetzung der Pa. Iv. noch zusätzlich weiter über die Pa. Iv. 19.475 hinaus. Es wurden sogar Massnahmen aufgenommen, die gar nicht Bestandteil der Pa. Iv. 19.475 sind. Diese müssen aus den Verordnungen entfernt werden.
Zudem schleichen sich in der gesamten Vorlage systematische Denkfehler ein:
Keine masslos schädliche Regulierung
Der Verhältnismässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen ist grundsätzlich höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Die produzierende Landwirtschaft vermisst einen systematischen Ansatz, der z.B. die vorgeschlagenen Massnahmen in Relation zu den bereits umgesetzten Massnahmen des Aktionsplans setzt. Insbesondere schädliche Regulierungen, welche den Handlungsspielraum der Landwirte unnötig beinträchtigen, müssen gestrichen werden. Die schädlichsten Regulierungen beinhalten:
Ferner sollen die Risiken der Nichtanwendung oder der drastischen Reduktion von PSM auf die Lebensmittelproduktion und deren Kosten, die Umwelt und die menschliche Gesundheit analysiert werden. Anders ausgedrückt: Eine Regulierungsfolgenabschätzung der Kombination aller vorgeschlagenen Massnahmen muss unbedingt noch durchgeführt werden. Diese muss auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren, realistische Alternativen in Betrachtung ziehen und den Schutz der Nahrungsproduktion, des Menschen und der Umwelt gleich hoch gewichten. Denn die Bevölkerung hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie eine regionale landwirtschaftliche Produktion zu erschwinglichen Preisen wünscht. Sie hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Dies ist zwingend bei der Umsetzung der Pa. Iv. zu beachten. Massnahmen, die Verbote fordern, die die Nicht-Produktion belohnen oder Produktionsformen einseitig bevorzugen, verstossen gegen den Volkswillen und gegen den Art. 104 der Bundesverfassung, der eine ressourceneffiziente und auf den Markt ausgerichtete Lebensmittelproduktion vorschreibt. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass schon sehr viele Anstrengungen unternommen worden sind. Ein laufender Prozess durch den Einbezug von Forschung, Innovation und Anwendungspraktiken seitens der Industrie und Landwirtschaft wird zudem weitergehen.
Regionale Lebensmittel durch Innovation und bessere Rahmenbedingungen fördern
Der Bund ist gefordert, einen Rahmen zu setzen, der Innovationen ermöglicht und diese nicht durch bürokratische Prozesse und Rechtsunsicherheit verhindert. Es gilt zu unterstreichen, dass PSM erheblich dazu beitragen, eine vielfältige Auswahl an frischen und gesunden Lebensmitteln in unsere Läden zu bringen. Echte und nachhaltige Risikoreduktion bei PSM kann durch den Einsatz moderner Wirkstoffe, verbesserte Erkennungs- und Anwendungstechnik sowie einer Kooperation der Industrie und der Landwirtschaft erreicht werden. Einzig durch eine umfassende Auswahl an Instrumenten – von modernen Züchtungsmethoden über hochspezifische synthetische Wirkstoffe bis hin zu innovativen Biologicals und Digitalisierung – können die Landwirte die bevorstehenden Herausforderungen bewältigen. Gleichzeitig spielen die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen sowie effiziente und verlässliche Bewilligungsverfahren, Rechts- und Planungssicherheit eine zentrale Rolle für die produzierende Landwirtschaft. Ohne diese Rahmenbedingungen kann keine sichere, lokale und nachhaltige Produktion angestrebt werden. Beispielsweise muss das Schweizer Zulassungsverfahren bei PSM, welches im internationalen Vergleich schon seit Jahren sehr langsam ist, beschleunigt werden. Seit über zwei Jahren wurden kaum neue Produkte zugelassen. Das dient weder der Schweizer Landwirtschaft noch dem Umweltschutz. Denn neue Wirkstoffe sind in der Regel spezifischer, wirksamer und umweltverträglicher.