Vernehmlassung

Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM)

Die totalrevidierte Verordnung ist von der SVP grundsätzlich gutzuheissen. Sie unterstreicht die im Rahmen der BIZMB-Revision bereits vorgespurten Rahmenbedingungen, damit die Schweiz eigene Zusammenarbeitsformen im Bildungsbereich suchen und gestalten kann – auch ausserhalb der EU. Denn die Förderung der Mobilität von Studierenden ist für die Schweiz ausserhalb von EU-Programmen mit Sicherheit günstiger und effizienter zu haben. Ausgesprochen kritisch steht die SVP daher der Aussage im erläuternden Bericht zur Vorlage gegenüber, dass «die strategische Bedeutung der EU-Politik für die Schweizer Bildungspolitik als unverändert zentral beurteilt wird» – und dass sich die im Anhang aufgelisteten Pauschalen offenbar ausschliesslich an den Kategorien und Kriterien der EU-Bildungsprogramme orientieren.

Am 25. September 2020 hat das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) verabschiedet. Darauf folgt nun die Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM). Der Entwurf präzisiert die subventionsrechtlichen Bestimmungen betreffend den vom Gesetz vorgesehenen Beiträge. Wie die SVP bereits Im Rahmen der BIZMB-Vernehmlassung kundtat, konnten Schweizer Studierende und Forschende, bereits bevor die Schweiz 2011 eine Vollbeteiligung an den Bildungsprogrammen der EU einging, jahrzehntelang an den entsprechenden europäischen Programmen teilnehmen. Die Schweiz ist ausserdem international über die EU hinaus gut vernetzt und verfügt über eine hohe Qualität im Forschungs- und Innovationsbereich. Daher stimmte die SVP der BIZMB-Revision grundsätzlich zu. Die SVP muss in diesem Zusammenhang allerdings erneut darauf hinweisen, dass es kläglich wäre, wenn die Schweizer Bildungs- und Forschungsinstitutionen einseitig von der EU und ihren einzelnen Programmen abhängig wären.

Mit der VIZBM-Totalrevision werden nun die Bestimmungen dieser Verordnung dem neuen Gesetzestext angepasst. So wird die Kohärenz zwischen Gesetz und Verordnung hergestellt, und der Bund erhält insgesamt mehr Flexibilität hinsichtlich der Beteiligung an internationalen Förderprogrammen – auch ausserhalb der EU. Neu wird auch der Bereich der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderprogramm in die VIZBM integriert, was die SVP ebenfalls begrüsst (da dies das duale Schweizer Berufsbildungssystem stärkt und durch die Nutzung von Synergien wohl auch Kosten spart). Wie auch die Tatsache, dass es nun bei den Bestimmungen für die Ausrichtung von Stipendien für Nachdiplomausbildungen zu Präzisierungen auf Verordnungsstufe kommt.

Die Bestimmungen in der totalrevidierten Verordnung helfen mit, die Wettbewerbsfähigkeiten der Bildungsinstitutionen und -organisationen in der Schweiz im Bereich Austausch und Mobilität sicherzustellen, was aus Sicht der SVP hinsichtlich einer Stärkung des Bildungs- und Forschungsstandorts Schweiz sehr wichtig ist. Sehr zu begrüssen ist aus Sicht der SVP auch die Tatsache, dass der für das Schweizer Bildungssystem relevante geographische Rahmen für die Bundesprogramme in diesem Zusammenhang bewusst breit gefasst ist und auch Länder wie zum Beispiel Singapur umfassen kann, das weder Teil der EU-Bildungsprogramme noch OECD-Mitglied ist. Dies wirkt einer einseitigen Abhängigkeit von der EU entgegen.

Darüber hinaus begrüsst die SVP, dass bei den Reisekosten absichtlich Pauschalen vorgesehen sind, um die Bearbeitungskosten so tief wie möglich zu halten – und dass Einzelpersonen eine spezielle Reisekosten-Pauschale nur erhalten, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie mit ihrer Grund-Pauschale auch ein Zugticket kaufen können. Auch das hilft, die Kosten zu optimieren. Und wir unterstützen die Absichtserklärung, den administrativen Aufwand bei einer allfälligen späteren Neuausrichtung der Bundesprogramme stets so gering wie möglich zu halten, sowie das Kostendach von 800 Franken pro Person und Tag bei den Personalkosten, das ebenfalls ermöglichen soll, den Bearbeitungsaufwand der Gesuche verhältnismässig tief zu halten.

Kritisch sieht die SVP aus finanziellen Gründen die eingeräumte Möglichkeit, dass bei Reisezeiten unter sechs Stunden Zugreisen aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit auch teurer als Flugreisen sein dürfen. Und die SVP hinterfragt die Möglichkeit,  dass auch Ausländer, die als sogenannte Bildungsinländer gelten, von Exzellenzstipendien profitieren können. Wer in der Schweiz einen wichtigen Teil seiner Ausbildung absolviert hat, volljährig und integriert ist, könnte problemlos die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen. Diese sollte deshalb auch Voraussetzung sein für Exzellenzstipendien.

 
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