Die sogenannte «Justizinitiative» will die Bundesrichter neu auslosen statt wie bisher demokratisch wählen. Alle Parteien – so auch die SVP – lehnen diese Initiative ab, ebenso wie die Richtervereinigung mit über 600 Mitglieder.
Die Initianten der sogenannten «Justizinitiative» sind von einem tiefen Misstrauen gegenüber unserem Justizsystem geprägt und stören sich insbesondere am Umstand, dass Richter faktisch politischen Parteien angehören müssen.
Das Publikum teilt dieses Misstrauen indes nicht: Im Rahmen des Sorgenbarometers werden jährlich Fragen an die Bevölkerung nach der Zufriedenheit mit und dem Vertrauen in die Institutionen gerichtet. Dabei nimmt das Bundesgericht seit Jahren immer den ersten oder zweiten Platz ein. Schon deshalb besteht keine Veranlassung, diese hohe Institution einem Experiment mit fragwürdigem Ausgang auszusetzen.
Losglück und -pech würde über Richterkarrieren entscheiden
Damit das Bundesgericht seine wichtige Funktion ausüben kann, müssen seine Urteile und auch seine Urteilenden hohe Akzeptanz und demokratische Legitimation geniessen. Heute geniessen die Richter diese Legitimität: Sie werden vom Parlament gewählt – und somit indirekt von der Bevölkerung. Diese demokratische Wahl will die Initiative abschaffen und die obersten Rechtsprecher im Land neu per Los ernennen.
Richter am höchsten Gericht der Schweiz zu sein, ist mit einem gewissen Status verbunden. Sollen diese sich ins Gesicht sagen lassen müssen, sie hätten ihre hohe Position in der Schweizer Justiz ja auch nur, weil die Glücksfee ihren Namen aus dem Lostopf gezogen hat? Nein: Wo so wichtige Stellen wie die der höchsten Richter im Staat zu besetzen sind, sollen auch Menschen die Auswahlkriterien vornehmen – so wie dies auch in allen Kantonen der Fall ist.
Seltene Einigkeit gegen die Justizinitiative
Alle Parteien und alle Parlamentarier lehnen diese Initiative ab. Auch der Bundesrat und die Richtervereinigung mit über 600 Mitglieder wollen keine ausgelosten Richter am Bundesgericht. Die unteren Instanzen, also Bezirks- und Kantonsgerichte werden vom Systemwechsel von der Initiative nicht erfasst und würden weiterhin durch Parteien und Parlamente und Bevölkerung organisiert sein. Das Rekrutierungsfeld des Bundesgerichts würde also immer noch aus parteipolitisch zusammengesetzten Richtern der unteren Instanzen bestehen.
Und Richter, die einer Partei angehören, legen offen, welchen grundlegenden politischen Werten sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz. Auch weiterhin sollen, proportional zum Wählerwillen, alle Wertehaltungen am Gericht vertreten sein – auch auf Bundesebene. Wichtig ist nur, dass die politischen Parteien keine Möglichkeit haben, Einfluss auf die Urteile zu nehmen. Aber anders als in verschiedenen europäischen Staaten gab es in der Schweiz bislang nie ein Urteil, das unter dem politischen Einfluss von aussen gestanden wäre.
Deshalb: Am 28. November ein Nein zur Justizinitiative.