Um die Jugend zu schützen, soll Werbung für Tabak- und Alternativprodukte rigoros verboten werden. Das fordert die Initiative mit dem reisserischen Titel «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Wird sie am 13. Februar 2022 angenommen, büsst die Schweiz ein weiteres wertvolles Stück Freiheit ein.
Die unverhältnismässige Werbeverbots-Initiative will gemäss den Initianten jede Art von Werbung für Tabakprodukte verbieten, die Kinder und Jugendliche erreichen kann. Was auf den ersten Blick sympathisch scheint kommt in der Praxis einem Totalverbot für Tabakwerbung gleich. In einer liberalen Wirtschaftsordnung haben derart umfassende Werbeverbote von legal erhältlichen Produkten – zu welchen die Tabakprodukte gehören – aber nichts zu suchen. Solche staatlichen Werbeverbote bevormunden und machen die Schweiz unfreier und keinesfalls gesünder.
Mündige Bürgerinnen und Bürger nicht bevormunden
Kinder und Jugendlich sollen vom Rauchen abgehalten werden. Ich selbst bin weder Raucher noch habe ich ein Mandat bei einem Verband. Was mich stört ist, dass diese Initiative falsche Versprechungen macht. Fakt ist nämlich, dass kaum jemand wegen der Werbung mit dem Rauchen beginnt. Die ausschlaggebenden Faktoren dafür sind viel mehr Neugier, Gruppendruck und das persönliche Umfeld. Das zeigt auch der Blick in unsere Nachbarländer. So ist die Raucherquote sowohl in Italien als auch in Frankreich höher als in der Schweiz. Und das, obwohl die beiden Länder seit Jahren strikte Werbeverbote für Tabakprodukte kennen. Zudem ist widersprüchlich, die Jugendlichen einerseits immer früher zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern erklären zu wollen, ihnen aber anderseits nicht zuzutrauen, den Schalmeienklängen der Werbeindustrie zu widerstehen? Wer über die Geschicke dieses Landes mitentscheidet oder mit dem Auto auf den Strassen herumkurvt, kann auch die Gefahren des Rauchens einschätzen. Erwachsene Schweizerinnen und Schweizer sind mündige Bürgerinnen und Bürger. Sie sind in der Lage, für sich und ihre Gesundheit zu sorgen. Und sie können selbst entscheiden, welche legalen Produkte sie konsumieren wollen und welche nicht. Es geht nicht an, sie mit mehr und mehr Verboten immer stärker zu bevormunden. Wir brauchen keinen Nannystate, der uns Schweizerinnen und Schweizer zum vermeintlichen Glück zwingt.
Sinnvoller Jugendschutz, statt übertriebene Verbote
Der Jugendschutz soll richtigerweise ausgebaut werden. Um dies zu erreichen hat in der Herbstsession 2021 der National- und Ständerat ein neues und griffiges Tabakproduktegesetz verabschiedet. Dieses neue Gesetz stellt der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative dar und tritt unabhängig vom Abstimmungsresultat in Kraft. So wird künftig jede Art von Tabakwerbung aus dem öffentlichen Raum verbannt. Plakatwerbung sowie Werbung im Kino oder an Sportveranstaltungen darf es nicht mehr geben, in Radio und Fernsehen ist sie schon lange untersagt. Nur noch in Zeitungen und auf Internetseiten für Erwachsene kann weiterhin für Tabakprodukte geworben werden. Ebenfalls beinhaltet das neue Tabakproduktegesetz ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten an unter 18-jährige in der gesamten Schweiz.
Nein zur Werbeverbots-Initiative
Es gehört zur fundamentalen Wirtschafts- und Gewerbefreiheit, dass legale Produkte beworben werden dürfen. Ein extremes Werbeverbot für Tabak- und Alternativprodukte, wie es diese Initiative vorsieht, öffnet Tür und Tor für weitere Eingriffe in die Marktwirtschaft und in die persönliche Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer. Kommt das Werbeverbot für Tabak- und Alternativprodukte an der Urne durch, sind weitere Werbeverbote nicht weit. Entsprechende Vorstösse befinden sich bereits jetzt zuhauf in der Pipeline. So wurden bereits Forderungen laut, Werbung für Fleisch, Alkohol, Süssigkeiten, fetthaltige Lebensmittel, Flugreisen oder Autos einzuschränken. Es droht eine totale staatliche Bevormundung. Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» hat darum am 13. Februar ein klares Nein verdient. Der indirekte Gegenvorschlag tritt sofort in Kraft und sorgt für griffigen Jugendschutz ohne totale Werbeverbote.