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Sozialwerke
Vernehmlassung

Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)»

Die SVP Schweiz lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf ab. Aus Sicht der SVP überwiegen die Nachteile die Vorteile der neuen Rech-nungslegung um ein Vielfaches. Eine Sistierung oder zumindest eine neuerliche Überprüfung der Notwendigkeit sowie des Umfangs der Umstellung ist vorzunehmen.

Mit der vorliegenden Verordnungsrevision soll sich die Rechnungslegung von compenswiss künftig zu weiten Teilen nach den «IPSAS» richten und sich somit dem «true and fair view»-Grundsatz annähern. Dies betrifft sowohl die Versicherungstätigkeit der AHV, IV und EO sowie die Anlagetätigkeit von compenswiss selbst. Aus Sicht der SVP führt dies zu mehreren nachteiligen Entwicklungen:

Uneinheitlichkeit der Rechnungslegungsmethoden schwächt Aussagekraft
Zum einen sollen die «IPSAS» nicht vollumfänglich angewendet werden, stattdessen soll in begründeten Fällen, bedingt durch gewisse Besonderheiten der Schweizer Sozialversicherungen, vom Standard abgewichen werden. Diese Abweichungen sollen in der Verordnung explizit festgehalten werden. Dies führt dazu, dass trotz einer weitgehenden Anwendung der «IPSAS» die Rechnungslegung nicht das «true and fair view»-Prädikat erhält. Stattdessen erfolgt die Rechnungslegung weitgehend auf Basis von sich dynamisch entwickelnden Rechnungslegungsstandards und zu einem kleineren Teil nach statischen, auf Verordnungsstufe festgeschriebenen Methoden. Ein uneinheitlicher Bezugsrahmen gefährdet die Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung und damit deren Aussagekraft.

Abkehr vom «Vorsichtsprinzip» weckt gefährliche neue Begehrlichkeiten
Eine verstärkte Fokussierung auf den Grundsatz von «true and fair view» schwächt den typisch schweizerischen Ansatz der Bewertung im Sinne des «Vorsichtsprinzips», welches nicht zuletzt einen Ausfluss der obligationenrechtlichen Maximen darstellt. Die Neubewertung verschiedenster Verbindlichkeiten und Guthaben führt, wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht selbst festhält, in der AHV zu einer positiveren Bewertung des Fondskapitals, währenddessen die Auswirkungen auf das Fondskapital der IV und EO negativ sein dürften. Dies ist insbesondere problematisch, als dass die AHV bereits jetzt droht in Schiefalge zu geraten und Reformen dringend notwendig sind. Eine positivere Darstellung der Verhältnisse der AHV rein aufgrund einer Änderung in den Rechnungslegungsstandards, also ohne dabei reale Werte zu verändern, droht nicht nur die Glaubwürdigkeit der Dringlichkeit einer Reform zu schmälern, sondern könnte auch bestehende Begehrlichkeiten (bspw. die Forderung nach einer 13. AHV-Rente) stärken oder gar neue Begehrlichkeiten wecken.

Massiver Mehraufwand auf allen Seiten bei gleichzeitig zweifelhaftem Nutzen
Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht selbst festhält, führt die Umstellung auf «IPSAS» zu einem massiven administrativen Mehraufwand und dies weit über die Umstellung hinaus. Die Jahresrechnungen werden durch den neuen Standard weitaus länger und aufgrund der Uneinheitlichkeit auch wesentlich komplexer als heute, was deren Lesbarkeit erschwert.

Wie dargelegt, sind die Nachteile des vorliegenden Verordnungsentwurfs und die damit verbundene (uneinheitliche) Anwendung von «IPSAS» schwerwiegend, während der Nutzen zweifelhaft ist. Die SVP lehnt diesen ab und fordert eine erneute Evaluation inklusiver einer vertieften Prüfung von möglichen Varianten.

 
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