Vernehmlassung

20.433 Pa. Iv. UREK-NR. Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken, Teilrevision Umweltschutzgesetz

Die vorliegende Vernehmlassung will mit «weitreichenden Änderungen», insbesondere in den Bereichen der vorgelagerten Prozesse wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten, die Pa. Iv. UREK-NR (20.433) Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken, umsetzen.

Die SVP unterstützt im Grundsatz das Ziel der bestmöglichen Ressourcenschonung. Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft haben, wo immer möglich, subsidiär, dezentral sowie im Ergebnis auch finanzierbar zu sein.

Jedoch lehnt die SVP die Vernehmlassungsvorlage in der vorliegenden Form ab. Der Vorentwurf schränkt die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit in unverhältnismässiger Art und Weise ein. Mithin belastet der Entwurf die Grundeigentümer extrem, indem bereits mit Blick auf ein Bewilligungsverfahren in der Planung kaum erreichbare bzw. für mittelständische Familien i. d. R. nicht finanzierbare Anforderungen an Materialbedarf, Baustoffqualität, Rezyklierbarkeit usw. gestellt werden. Darüber hinaus schränkt die Vorlage unnötigerweise den Föderalismus ein, indem dem Bundesrat weitreichende Rechtssetzungsbefugnisse eingeräumt werden. Weiter stellen wir fest, dass die Vorlage im Ergebnis in unhaltbarer Art und Weise innovationshemmend ist.

Die Partei wird sich anlässlich der Ratsdebatte vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

Zusammengefasst ist bereits die in der Übersicht des Vernehmlassungsberichts angeführte Begründung, dass der Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung insbesondere als «wohlhabendes Industrieland» ein de facto international einzigartiges «Gesamtpaket» zuzumuten sei, höchst besorgniserregend. In diesem Licht ist auch die Behauptung, dass die Vorlage «aus heutiger Sicht geringfügige Auswirkungen auf die Bauprozesse und -kosten habe», nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der SVP sind die Volkswirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Preisbildung in der Bauwirtschaft, umfassend und nachvollziehbar in einem Bericht auszuweisen. Überhaupt scheinen die Ausführungen im Bericht der UREK-NR zu optimistisch, dem Wording des Öko-Mainstreams sehr nahe. Ebenfalls im Bericht auszuweisen ist der zusätzliche Personalaufwand, welcher dem Gemeinwesen und bei den Privaten aufgrund des Mehraufwands anfallen wird.

Aus Sicht der SVP ist die bereits bestehende, strenge Gesetzgebung ausreichend, denn diese hat bereits zu grossen Einsparungen im Gebäudebereich geführt. Somit braucht es insbesondere im Bereich der Baubranche keine weiteren, staatlichen Eingriffe in einen noch funktionierenden Markt – in welchem die Konsumenten und die Öffentlichkeit offensichtlich bereits sensibilisiert sind.

Weiter sind die Parallelen des Vernehmlassungsentwurfs zur 2016 abgelehnten Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft» frappant. Die Initiative hatte geschlossene Stoffkreisläufe zum Gegenstand sowie ein Reduktionsziel des «ökologischen Fussabdrucks» bis 2050 zum Gegenstand. In den Schlussabstimmungen wurde die Nein-Empfehlung des Parlaments zur Volksinitiative mit 128 zu 62 Stimmen bei zwei Enthaltungen in der Grossen, und 31 zu 13 Stimmen in der Kleinen Kammer beschlossen. Gegen die Initiative sprachen sich SVP, FDP, CVP und BDP aus, dafür Grüne, SP, Grünliberale und die EVP. Der Bundesrat «befürchtete negative Folgen für die Wirtschaft und die Bevölkerung». Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 mit 63,6 % Nein-Stimmen und von 19 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt. Dieselben Kernanliegen nun gesetzlich verankern zu wollen ist unstatthaft und der Verweis auf «die Klimaziele» geradezu populistisch.

Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass bei Art. 10h Abs. 1 bis 3 Entwurf, Art. 30d Abs. 4 Entwurf, Art. 35i Entwurf und Art. 35j Abs. 1 bis 3 Entwurf jeweils der SVP-Minderheit zu folgen ist. Bestimmungen und Minderheiten, welche den Bundesrat verpflichten wollen, das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten oder einer Kostenpflicht zu unterstellen, welche sonstige erhöhte Anforderungen an Verpackungen und Produkte vorschreiben wollen, welche zwangsweise die Art der Verwertung vorschreiben wollen, usw., werden abgelehnt.

Schlussendlich liegt dem Entwurf generell ein eigentümliches Marktverständnis zugrunde: So ist Ressourcenschonung grundsätzlich nicht das Ergebnis staatlichen Handelns, sondern das Resultat eines Marktprozesses und eines funktionierenden Wettbewerbs. Ein Erlass von neuen Vorschriften ist deshalb mitnichten „ein ausgewogenes und wirksames Gesamtpaket zur Ressourcenschonung», sondern ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und eine weitere Bevormundung der Bevölkerung.

 
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