Die SVP Schweiz lehnt die vorliegende Teilrevision der Signalisationsverordnung ganzheitlich ab. Obwohl Parlament, Stände und Volk be-reits im Jahr 2001 mit der überdeutlichen Ablehnung der Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Aus-nahmen (Strassen für alle)» sich klar gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen ausgesprochen haben, will der Bundes-rat die entsprechenden Hürden ein weiteres Mal senken. Einmal mehr handelt der Bundesrat und im speziellen das Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ohne Auftrag und nach eigenem Gusto – entgegen dem Willen von fast 80 Prozent der Stimmbevölkerung sowie sämtlicher Stände.
Fragwürdiges Auftragsverständnis und Dringlichkeitsbewertung durch das UVEK
Das UVEK begründet sein Handeln einerseits mit der zunehmenden Verbreitung von 30er-Zonen in der Schweiz. Allerdings ist diese Verbreitung erst durch die stetige Senkung der Hürden zur Einführung von 30er-Zonen – entgegen dem deutlichen Volksverdikt – zustande gekommen. Andererseits wird auf verschiedene parlamentarische Vorstösse verwiesen und damit ein Bedürfnis respektiv gar ein Handlungsauftrag begründet. Verschwiegen wird jedoch, dass diese Vorstösse ausschliesslich aus der links-grünen Ecke der politischen Landschaft kommen und darüber hinaus die meisten dieser Vorstösse dem Bundesrat keinen Auftrag erteilen.
Der einzige vom UVEK angeführte Vorstoss, der dies tatsächlich möchte (Mo. Schlatter 20.4134), wurde vom Parlament noch gar nicht behandelt, weshalb auch keine Handlungsaufforderung vom Parlament an den Bundesrat vorliegt. Mehr noch: Eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 21.441 Suter), welche die Geschwindigkeit innerorts generell auf 30 km/h begrenzen wollte, wurde gerade erst in der Wintersession 2021 vom Nationalrat mit einer Dreiviertelmehrheit abgelehnt. Nichtsdestotrotz wird das UVEK und Frau Bundesrätin Sommaruga einmal mehr von sich aus aktiv und schiebt fadenscheinige Begründungen vor. Aus Sicht der SVP sollte sich das UVEK auf tatsächlich vorliegende Aufträge und um entsprechend dringliche Projekte kümmern (wie beispielsweise der dringend notwendige Ausbau der Nationalstrassen oder der Ausbau der nördlichen NEAT-Zubringerstrecken auf deutscher und französischer Seite), anstatt selbst Aufgaben zu kreieren.
Massnahmen des UVEK sind kontraproduktiv für Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit
Die zunehmend forcierte Einführung von 30er-Zonen, selbst wenn dies auf siedlungsorientierten Strassen erfolgt, führt nicht zwingend zu einem besseren Verkehrsfluss, sondern birgt vielmehr das Risiko von Rückstaus auf verkehrstragenden Strassen. Zudem werden in 30er-Zonen in der Regel die Fussgängerstreifen entfernt, abgesehen von einigen begründeten Ausnahmen, was bei Verkehrsteilnehmenden regelmässig zu Unsicherheit in Bezug auf das Vortrittsrecht und somit zu einer Reduktion der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden insgesamt führt. Dies kann weder im Interesse der Anwohner noch im Interesse der Gemeinden sein, auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Lärm- und Umweltemissionen. Aus diesem Grund ist ein weiterer Abbau der Hürden zur Einführung solcher Zonen, zum Beispiel durch den Verzicht auf die Erstellung eines Gutachten oder die Erweiterung des Katalogs von rechtfertigenden Einführungsgründen, welche einen enormen Interpretationsspielraum ermöglichen (bspw. Einführung einer 30er-Zone zwecks Verbesserung der «Lebensqualität») ergänzend zum bestehenden Kriterium der Verkehrssicherheit, mit aller Deutlichkeit abzulehnen.
Darüber hinaus soll durch die Einführung neuer Verkehrssymbole zwecks Privilegierung von Fahrgemeinschaften der Schweizer «Schilderwald» noch weiter ausgebaut werden. Das verbessert weder die Verkehrssicherheit, noch steigert es die Effizienz der Strassenbenützung, ganz im Gegenteil: Aufgrund der zunehmenden Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Komplexität der Verkehrsführung würden beide Aspekte unter der Einführung eines speziellen Symbols für «Mitfahrgemeinschaften» erheblich leiden. Dies ist beispielsweise bei der Relativierung von Fahrverboten mit einer Ausnahmeregelung für Fahrgemeinschaften der Fall.
Des Weiteren würde durch die Benutzung von exklusiven Spuren des öffentlichen Verkehres (beispielsweise Busspuren) durch Fahrgemeinschaften auch der öffentliche Verkehr behindert, wie dies bereits in verschiedenen Städten aufgrund der Nutzung durch Fahrräder der Fall ist. Dies ist weder im Interesse der Nutzer des Individualverkehrs noch im Interesse der Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der geplanten Deklaration von Parkierflächen exklusiv für Fahrgemeinschaften verortet die SVP einen weiteren verdeckten Vorwand für die ideologisch getriebene Aufhebung zusätzlicher Parkflächen, um so zu versuchen, den motorisierten Individualverkehr vollständig aus den Zentren zu verbannen.
Darüber hinaus stellt sich aus Sicht der SVP auch die Frage der konkreten Umsetzung von Kontrollen. Wie soll in der Praxis kontrolliert werden, dass entsprechend gekennzeichnete Parkplätze ausschliesslich von Fahrgemeinschaften genutzt werden? Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrates müsste überwacht werden, dass die Benutzer solcher Parkfelder sowohl bei der Zu- als auch bei der Wegfahrt mit der geforderten Anzahl Personen besetzt sind. Dies dürfte in der Praxis kaum umsetzbar sein. Es zeigt auch, die unsinnige Prioritätenpolitik des Bundesrates: Er will eine Parkplatzüberwachung einführen, während an den Landesgrenzen die illegale Wirtschaftsmigration praktisch ungehindert vonstatten geht. Zudem ist es aus Sicht der SVP überaus fragwürdig, «Carpooling» schweizweit einführen zu wollen, obwohl die Versuche in Genf und im Tessin schlicht nicht aussagekräftig sind, geschweige denn einen eindeutigen Schluss zulassen, wie der Bundesrat dies in seinem erläuternden Bericht überdies selbst festhält.
Die SVP lehnt die Teilrevision der Signalisationsverodnung und damit verbunden eine weitere Aufweichung der Hürden zur Einführung von Tempo-30-Zonen sowie die Einführung eines Symbols für «Mitfahrgemeinschaften» und die entsprechenden Privilegien vollständig ab.