Die SVP begrüsst die vorliegende Teilrevision der Sprachenverordnung, zumal die vier Landessprachen für die Schweizer Identität unabdingbar sind. Die vorliegende Teilrevision ist aus Sicht der SVP notwendig, da die «ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit» durch die von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Agentur «Movetia» abgelöst wird.
Die SVP begrüsst namentlich, dass die Umschreibung der in diesem Zusammenhang zu leistenden Aufgaben verkürzt und somit vereinfacht wurde. Denn auf die Nennung von Voraussetzungen wurde verzichtet, und die zu leistenden Aufgaben wurden auf drei Hauptpunkte reduziert: erstens die Entwicklung und Durchführung von Programmen zur Förderung des schulischen Austausches, zweitens die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Austauschprojekten sowie drittens die Dokumentation, Evaluation und Information zu Austauschangeboten und -aktivitäten.
Kritisch steht die SVP der Absicht des Bundesrates gegenüber, die Agentur Movetia mittelfristig in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft umzuwandeln. Dies vor allem deswegen, da sich die SVP um die entsprechenden Kostenfolgen für den Bund sorgt. Die SVP befürwortet demgegenüber, dass die Agentur Movetia weiterhin von ihrer bisherigen Trägerschaft, der Schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM), zu tragen ist.
Dass der schulische Unterricht einer zweiten und dritten Landessprache gefördert wird, begrüsst die SVP im Hinblick auf die nationale Identität der viersprachigen Schweiz klar. Der SVP ist es allerdings ein Anliegen, dass die in Artikel 10, Buchstabe a der Verordnung erwähnten «Projekte zur Entwicklung von Konzepten und Lehrmitteln für den Unterricht einer zweiten und dritten Landessprache» bei den Schülern nicht zu früh im individuellen schulischen Curriculum angewendet werden. Der Unterricht einer zweiten Fremdsprache sollte aus Sicht der SVP frühestens auf der Sekundarstufe erfolgen, und dies ist mit einer entsprechenden Ergänzung in Artikel 10, Buchstabe a, der Verordnung auch entsprechend so festzuhalten. Denn es ist für die SVP im Interesse der Schüler von entscheidender Wichtigkeit, zunächst einmal die eigene Landessprache einwandfrei zu beherrschen, bevor zu viel Fremdsprachenunterricht in den Lehrplan implementiert wird. Gemäss einer Studie der Universität Dortmund liegen «robuste Befunde» vor, wonach viele Kinder, die mit mehr als einer Sprache aufwachsen, «ihre Sprachkompetenzen nicht ausreichend entwickeln, sodass der Übergang von der Alltags- zur Bildungssprache, von konzeptioneller Mündlichkeit zur Schriftlichkeit nicht gelingt». Der «schulische Misserfolg ist dann vorprogrammiert, weil nicht nur in einer Sprache, sondern auch durch eine Sprache gelernt wird». Die Förderung anderer Landessprachen stellt demnach eine Gratwanderung dar. Einerseits ist ein stufengerechter Einstieg in eine Landessprache zu gewährleisten, anderseits gefährdet eine zu ambitiöse Mehrsprachenpolitik durch die übergeordnete Rolle der Sprache den interdisziplinären Lernerfolg.
Die Förderung von Organisationen und Institutionen, welche sich für Verständigung und Mehrsprachigkeit einsetzen (Artikel 14) sieht die SVP insbesondere aus finanziellen Gründen kritisch gegenüber. Es sollte vor allem die Aufgabe der Schule sein, die Mehrsprachigkeit in der Schweiz zu fördern – nicht diejenige weiterer Organisationen und Institutionen.
Zu begrüssen ist hingegen, dass die spezielle sprachliche Position der beiden südöstlichen Kantone, Tessin und Graubünden, weiterhin auch in dieser Verordnung ihre gebührende Beachtung findet. Auch die mit dieser Teilrevision verbundenen redaktionellen Änderungen der Sprachenverordnung unterstützt die SVP grundsätzlich.
Aus diesen Gründen begrüsst die SVP die vorliegende Teilrevision im Grundsatz. Sie weist aber darauf hin, dass die Teilrevision längerfristig nicht zu Mehrkosten seitens des Bundes führen darf. Zudem dürfen ausserschulische Institutionen grundsätzlich nicht die überragende Rolle der Volksschule im Rahmen der Vermittlung der Mehrsprachigkeit in Frage stellen, nicht nur um einem Wildwuchs bei der Sprachenförderung vorzugreifen, sondern auch, um sicherzustellen, dass die SchülerInnen ceteris paribus gleich behandelt werden.