Die SVP steht der beabsichtigten Verordnungsrevision ablehnend gegenüber. Das Kosten-Nutzenverhältnis sowie die Mehrkosten für die Kantone und die Grundeigentümer sind in einem Bericht nachvollziehbar auszuweisen. Ansonsten wird eine abschliessende Beurteilung der Revision verunmöglicht. Ohnehin lehnt die SVP neue, die Grundeigentümer einschränkende Zwänge und Kosten ab.
Grund für die vorliegende Verordnungsrevision ist die geplante Einführung des neuen Datenmodells der amtlichen Vermessung «DM.flex». Das Geodatenmodell der amtlichen Vermessung soll neu in gleicher Weise geregelt werden wie die Geodatenmodelle aller anderen Geobasisdaten des Bundesrechts.
Ob dieses neue Datenmodell «DM.flex» mit Blick auf die überwiegend (datenbank-)technischen Ausführungen in der Praxis überhaupt einen nennenswerten Mehrwert generiert und so den Aufwand für die Kantone rechtfertigt, wird sich wohl erst in der Praxis zeigen.
Gerade mit Blick auf den Nutzen bzw. die angebliche Notwendigkeit der Verordnungsrevision scheinen die im Bericht auf Seite 38 mit 2 Sätzen ausgewiesenen finanziellen Auswirkungen im Umfang von CHF 5 Millionen nicht nachvollziehbar. Diese seien angeblich «haushaltsneutral», was im Widerspruch zu den – ebenfalls sehr knapp ausgewiesenen – Auswirkungen für die Kantone steht: Das neue Datenmodell habe «erhebliche Auswirkungen» auf die Kantone, welche dieses Modell umsetzen müssen. Gemäss Bericht können teilweise bestehende Synergien verloren gehen, was zu «Mehrkosten, die nur in gewissen Kantonen auf die Grundeigentümer abgewälzt werden können», führt.
Aus Sicht der SVP führt die Revision im Klartext zu unbezifferten Mehrkosten sowohl für die Kantone wie auch für die betroffenen Grundeigentümer. Dies ist abgestützt auf den Erläuterungsbericht unverhältnismässig und somit für die SVP vorliegend in keiner Weise unterstützungswürdig.
Sehr kritisch steht die Partei zudem der beabsichtigten Aufnahme der Dienstbarkeiten in die amtliche Vermessung gegenüber. Der derzeit fehlenden Publikation der Dienstbarkeitspläne soll zukünftig Rechnung getragen werden indem die in ihrer Ausübung örtlich eingeschränkten Dienstbarkeiten in einer zeichnerisch eindeutigen Darstellung ihrer Grenzen im Plan für das Grundbuch dargestellt werden. Gemäss Bericht soll «im Sinne von open data» ein unkomplizierter und insbesondere gebührenfreier Zugang gewährleistet werden. Aus Sicht der SVP führen solche per Verordnung eingeführten Zwänge ganz offensichtlich zu Mehrkosten für die eintragungspflichtigen Grundeigentümer und sind auch aus datenschutzrechtlichen Überlegungen problematisch: Dass einfach jeder ohne Interessensnachweis tel quel Dienstbarkeiten einsehen kann, schmälert offensichtlich die privaten Eigentumsrechte, insb. die damit zusammenhängende, schützenswerte Privatsphäre.