Die SVP Schweiz lehnt den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Mobilitätsdateninfrastruktur, womit eine neuen Bundeskompetenz sowie eine neue eigene Bundesstelle geschaffen werden soll, entschieden ab. Die Vorlage widerspiegelt mehr politische und ideologische Gelüste nach staatlich kontrollierte Verkehrs- und Mobilitätslenkung der Bevölkerung, denn systematische oder regulatorische Notwendigkeit. Der angeführte Nutzen für Endbenutzerinnen und Endbenutzer ist dank privater Anbieter, den Transportunternehmen und Verkehrsverbunde der öffentlichen Verkehrsmittel bereits Realität – staatlicher Aktivismus ist somit fehl am Platz.
Aus Sicht der SVP ist das vorliegende neue Bundesgesetz sowie die angestrebte Schaffung einer nationalen, staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur sowie jener einer neuen Bundesstelle weder notwendig noch zielführend. Für die SVP ist es nicht erstaunlich, dass in Folge der massiven Zuwanderung der vergangenen Jahre und des zunehmenden Mobilitätsbedürfnisses der Verkehr stark zugenommen hat und sich ein Ende dieses Wachstums auch in Zukunft nicht abzeichnet. So wird gemäss den Verkehrsperspektiven des UVEK[1] die Verkehrsleistung allein auf der Strasse bis 2040 im motorisierten Individualverkehr um mindestens 18 Prozent und im Güterverkehr um rund 33 Prozent ansteigen (jeweils gegenüber 2010). Gleichzeitig wurde der Ausbau der wichtigsten Verkehrsinfrastruktur der Schweiz – das Nationalstrassennetz – seit Jahren schändlich vernachlässigt, weshalb es zunehmend zu Kapazitätsengpässen und einer wachsenden Zahl an Staustunden kommt, welche wiederum enorme volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Siehe hierzu insbesondere auch die Stellungnahme der SVP Schweiz zur «Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» vom 4. Mai 2022. Anstelle dem bedarfsgerechten und längst überfälligen Kapazitätsausbau sämtlicher Verkehrsinfrastrukturen endlich die notwendige Priorität einzuräumen, will das UVEK die Engpässe mit verkehrslenkenden Massnahmen entschärfen. Dies mag als flankierende Massnahem angezeigt sein, kann den dringend notwendigen Ausbau jedoch nicht ersetzen. Darüber hinaus haben Massnahmen zur effizienten Infrastrukturnutzung in einem demokratischen Staat wie der Schweiz dort ihre Grenzen, wo der Staat beginnt, seine Bürger bevormundend zu lenken. Genau hierauf scheint es das UVEK und dessen Vorsteherin mit dem vorliegenden Entwurf und der Schaffung der Mobilitätsdateninfrastruktur auf lange Sicht abzusehen.
Keine staatliche Datenkrake mit moralischer Deutungshoheit
Mit der nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur im Rahmen der neuen Bundeskompetenz sollen Daten von der öffentlichen Hand, Transportunternehmen (z. B. SBB), privatwirtschaftlichen Unternehmen (z. B. Google) sowie der Endbenutzerinnen und Endbenutzer systematisch gesammelt und miteinander verknüpft werden. Der Zugriff auf die Mobilitätsdaten soll sämtlichen interessierten Unternehmen, inländischen wie ausländischen, sämtlichen föderalen Stufen und natürlich der Bundesverwaltung offenstehen. Die Vorteile für die Endnutzerinnen und Endnutzer ergibt sich laut Bundesrat aufgrund der erleichterten Beschaffung von Fahrkarten, verlässlichen und verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsdaten. Dabei macht der Bund keinen Hehl daraus, dass er damit insbesondere die Nahverkehrs- und öffentlichen Verkehrsmittel fördern will. Die Vorteile einer neuen Bundeskompetenz , welche es dem Bundesrat erlauben würde, die entsprechenden Stellen und Systeme zu schaffen und zu betreiben, liest sich wie ein Werbeflyer der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP Schweiz). So bewirbt das UVEK die Vorlage und den staatlichen Aktivismus mit Schlagwörtern wie «frei von kommerziellen Interessen» (Erläuternder Bericht S. 2), «unabhängig, verlässlich, offen, nichtdiskriminierend, transparent, nicht gewinnorientiert, von hoher Qualität und technisch flexibel […]» (Erläuternder Bericht S. 2). Der SVP Schweiz ist schleierhaft, weshalb das UVEK in diesem Bereich ein Marktversagen verortet, erbringt die Privatwirtschaft die angepriesenen Dienstleistungen doch längst. Überdies ist unklar, weshalb das kommerzielle Interesse der Dienstleistungsunternehmen problematisch sein soll, ist die Verwendung doch freiwillig und die Endbenutzerinnen und Endbenutzer werden transparent darüber informiert. Die Verwendung der Daten dürfte hinlänglich bekannt sein. Eine staatliche Intervention würde nicht wie vom Bundesrat behauptet den Wettbewerb und die Innovation stärken, sondern private Akteure verdrängen («Crowding-out-Effekt»), stellen private Unternehmen wie Google doch bereits heute mit ihren Applikationen Verkehrsdaten verkehrsträgerübergreifend und in Echtzeit sowie in Zusammenspiel mit den Endnutzern zur Verfügung. Ebenso können Transportunternehmen und Verkehrsverbunde der öffentlichen Verkehrsmittel verlässliche Daten über Belegung und Preisinformationen zur Verfügung stellen. Mehr noch: Die Applikationen ermöglichen es den Endbenutzern auch, die entsprechende Preisstruktur einzusehen und Ticketkäufe direkt und vollständig digital in den Applikationen abzuwickeln. Eine Entwicklung, welche vor einem Jahrzehnt noch kaum vorstellbar war. Schlüssel dazu bildeten nicht staatlich kontrollierte Datenstrukturen, sondern die zur Verfügungstellung offener Daten durch die Unternehmen und der technologische Fortschritt. Die Aufgabe des Staates besteht aus Sicht der SVP nicht in der Sammlung, Kontrolle, Beeinflussung der Verkehrsdaten oder gar der Bestimmung des Verwendungszweckes ebendieser, sondern vielmehr darin, die Daten über die Verkehrsinfrastruktur an sich in möglichst offener Form und allen zugänglich zur Verfügung zu stellen. Die Verfügbarkeit und die Aggregation von Verkehrsdaten dürfte angesichts der rasch fortschreitenden Digitalisierung und zunehmenden, systemübergreifenden ‘Brückenlösungen’ weiter zunehmen – getrieben durch die Privatwirtschaft und den Transportunternehmen selbst. Eine staatliche Intervention ist somit nicht angezeigt, sondern fehl am Platz und würde wohl den Weg bereiten, dass der Bund der Bevölkerung und der Wirtschaft bald vorschreibt, wer wann wohin zu gehen hat. Eine solch gefährliche Entwicklung lehnt die SVP entschieden ab.
Effizienzsteigerung als flankierende Massnahme bereits heute möglich
Gegen Massnahmen zur effizienteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur, welche die Grenze zur Bevormundung nicht überschreiten und im Rahmen der bereits heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen sowie in Verbindung mit einem bedarfsgerechten Kapazitätsausbau erfolgen, hat die SVP nichts einzuwenden. So kann sowohl im Strassen- wie auch im öffentlichen Verkehr bereits mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen in vernünftigem Ausmass die Auslastung zu spezifischen Zeitpunkten beobachtet und erhoben werden, womit bereits zum aktuellen Zeitpunkt Massnahmen ergriffen werden können, um die Auslastung der Verkehrsinfrastruktur effizienter zu gestalten. Dies kann jedoch angesichts des massiven Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Mobilität lediglich eine Begleitmassnahme darstellen und ersetzt keinesfalls den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Der vorliegende Entwurf geht jedoch aus den bereits dargelegten Gründen entschieden zu weit und ist mit aller Deutlichkeit abzulehnen. Die SVP verortet in diesem Bereich, wie oben dargelegt, keinen derart ausufernden Handlungsbedarf. Aus diesem Grund fordert die SVP Schweiz den Bundesrat auf, auf die Vorlage zu verzichten.
[1] Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Verkehrsperspektiven 2040, Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs in der Schweiz.