Mit dem Referendum gegen die AHV- Reform setzen SP, Grüne und Gewerkschaften die Zukunftsfähigkeit der Altersvorsorge aufs Spiel.
Die AHV steht vor grossen Herausforderungen: Die Demografie lässt die Anzahl der Rentenbezüger in den kommenden Jahren stark ansteigen. Der AHV droht deshalb allein im Jahr 2030 ein Defizit von knapp 4,5 Milliarden Franken. Die Renten der Menschen in der Schweiz sind gefährdet.
Mit der AHV-21-Reform können die Finanzen der AHV – unsere wichtigste Grundrente – stabilisiert werden. Vorausgesetzt, das Volk stimmt der Reform diesen Herbst zu. Denn der Gewerkschaftsbund hat zusammen mit der SP und den Grünen das Referendum gegen die wichtigste Gesetzesvorlage der Legislatur ergriffen. Damit setzen sie die Zukunftsfähigkeit der AHV fahrlässig aufs Spiel!
Leider ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Drei weitere Beispiele der verantwortungslosen linken Politik:
Ausbau statt Sicherung:
Statt die AHV endlich auf gesunde Füsse zu stellen, wollen die Gewerkschaften das angeschlagene Sozialwerk mit ihrer Initiative für eine 13. AHV-Rente weiter ausbauen. Damit gefährden sie nicht nur die Zukunft unserer wichtigsten Grundrente, sondern nehmen auch massiv höhere Belastungen (Lohnabgaben, Mehrwertsteuer etc.) in Kauf.
Der Traum von der Volkspension:
Anstatt einen konstruktiven Beitrag zur Stabilisierung der in finanzieller Schieflage befindlichen AHV zu leisten, träumte Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber in einem Tamedia-Interview lieber von einer Volkspension. Damit schielen SP und Grüne auf unser angespartes Vermögen. Denn faktisch entspricht die Fusion der ersten (AHV) und der zweiten (BVG) Säule einer Enteignung derjenigen, die eigenverantwortlich vorgesorgt haben.
Verzögerung durch SP-Mann Berset:
Nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 im September 2017 hätten die unumstrittenen Teile der abgelehnten Vorlage einfach und schnell in eine neue Reform gegossen werden können. Der zuständige Bundesrat, SP-Gesundheitsminister Alain Berset, liess sich mit der Neuauflage aber auffallend viel Zeit, weshalb das Parlament die AHV-21-Reform erst im Dezember 2021 verabschieden konnte.
Beitrag ursprünglich erschienen am 14.07.2022 als Gastbeitrag im Tages-Anzeiger