Jede Unterstützung ist wichtig: Nur Dank vielen Spenderinnen und Spendern können wir uns für eine sichere Schweiz in Freiheit einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Spenden sind abzugsberechtig: Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Abzüge bei den Kantonssteuern sind kantonal geregelt.
Offenlegungspflicht ab 15'000 Franken: Ihre Spende bis zu einem Betrag von 15'000 Franken wird vertraulich behandelt. Spenden von jährlich über 15'000 Franken müssen offengelegt werden. Die Annahme von anonymen Spenden oder Spenden aus dem Ausland ist verboten, mit Ausnahme von Spenden von Auslandschweizern.
Falls Sie bezüglich Spenden weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Generalsekretär Henrique Schneider unter schneider@svp.ch.