Die SVP lehnt die vorliegende Vernehmlassungsvorlage ab. Zwar hat die Frak-tion seinerzeit die der Vorlage zugrundeliegenden – ergebnisoffen formulierten – Motionen unterstützt, jedoch müssen wir mit Blick auf die nun zur Vernehm-lassung unterbreitenden Vorlage ausdrücklich festhalten, dass wir ein generel-les Restschuldbefreiungsverfahren ohne Mindestquote ablehnen. Generell stellen wir fest, dass die Vorlage die Gläubigerinteressen – und Rechte – weit-gehendst unberücksichtigt lässt und der beschleunigte Forderungsverlust un-ter dem Strich zu einer Verteuerung der Produkte im Kreditgeschäft führen wird.
Der erläuternde Bericht führt bereits in der Ausgangslage aus: «Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden die Probleme der Überschuldung und Armut nicht lösen können». Die SVP stimmt mit dieser für die Bewertung der Vorlage massgebenden Feststellung überein. Die Vorlage lässt sich darüber hinaus durch eine beabsichtigte Kosteneinsparung bei der öffentlichen Hand leiten – ein aus Sicht der SVP hehres Anliegen in einer Verwaltung. Die Vorlage selbst jedoch wird aus Sicht der SVP zu gewaltigen Mehrkosten bei allen Kreditnehmern führen, weil der beabsichtigte beschleunigte Forderungsverlust mittels raschen Schuldenerlass die Gläubiger vermehrt zu defensiven Abklärungen veranlassen wird und das Risiko über höhere Kosten für alle Schuldner abdecken wird. Mit höheren Kredithürden einhergehende Verteuerungen werden zweifellos einen schädlichen Effekt in der Wirtschaft entfalten.
Weiter steht die beabsichtigte Restschuldbefreiung im Widerspruch zum Grundsatz «pacta sunt servanda», dem wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. In diesem Zusammenhang stellen wir auch fest, dass die in Art. 346 Abs. 4 Entwurf vorgesehene Dauer der «Abschöpfung» mit nur 4 Jahren im Sanierungsverfahren viel zu kurz bemessen ist und die Eigentumsgarantie der Gläubiger in unhaltbarem Mass strapaziert.