Der Vorentwurf schlägt hauptsächlich vor:
Die SVP lehnt die Vorlage vollumfänglich ab. Insbesondere die Bestimmung, wonach Barzahlungen über CHF 100’000 mittels Finanzintermediär gemäss Geldwäschereigesetz abgewickelt werden müssen, wird abgelehnt. Die Vorschläge vermögen die Möglichkeiten der Digitalisierung allesamt nicht besser nutzen.