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Umwelt
Vernehmlassung

Änderung der Jagdverordnung (JSV)

Aus Sicht der SVP geht die angedachte Änderung der JSV in die richtige Richtung. Die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen sind jedoch bereits auf die Weidesaison 2023 und den Alpsommer 2023 hin in Kraft zu setzen, ansonsten genügt die Vorlage in keiner Weise, um zur Entspannung bei der Bevölkerung im Berggebiet beizutragen und einen genügenden Beitrag zum Schutz der Alpwirtschaft zu leisten.

Die Vorlage will im Rahmen einer Anpassung der JSV folgende Punkte ermöglichen:

  • Abschüsse in Rudelsituationen ohne Reproduktion;
  • Abschüsse von Einzelwölfen bei einer erheblichen Gefährdung von Menschen;
  • der raschere Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen;
  • die Anrechnung von verletzten Tieren der Rinder- oder Pferdegattung an den Schaden;
  • sowie die Verknüpfung der Registrierung von Wolfsrissen mit der existierenden Tierverkehrsdatenbank.

Die SVP begrüsst die beabsichtigte Regulierung der Wolfsbestände. Aus Sicht der SVP sind – nebst der rechtzeitigen Inkraftsetzung per Weisesaison 2023 – noch folgende Punkte in einer überarbeiteten Vorlage zu berücksichtigen:

Erstens muss es im Rahmen von Art. 4bis Abs. 1 JSV möglich sein, auch schadstiftende Elterntiere zu entnehmen. Zweitens ist die Schadschwelle in Art. 4bis Abs. 2 JSV (Regulierung von Wölfen) auf 5 Nutztiere oder ein Tier der Rinder- oder Pferdegattung zu senken. Verletzte Tiere sind bei allen Tierarten, Kleinwiederkäuern und Tieren der Rinder- und Pferdegattung zu zählen. Es gibt keine objektiven Gründe, warum ein verletztes Schaf, eine verletzte Ziege nicht in die Zählung einbezogen werden soll. Auch diese Tiere leiden im konkreten Fall an starken Schmerzen. Es sind alle verletzten Tiere zu berücksichtigen. Drittens ist die Schadschwelle in Art. 9bis Abs. 2 Bst. c JSV (Massnahmen gegen einzelne Wölfe) auf 3 Nutztiere zu reduzieren. In der Folge sind ebenfalls die Schadschwellen in Bst. a und b sowie in Abs. 3 zu reduzieren.

 
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