Ein leistungsfähiger Güterverkehr ist wichtig für die Versorgungssicherheit unseres Landes und bildet das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Der Güterverkehr soll dabei primär durch private Anbieter gewährleistet werden. Für die SVP steht in dieser Frage die Rentabilität sowie die Entlastung des Bundeshaushalts an erster Stelle. Die Dekarbonisierung des Strassengüterverkehrs wird durch technologische Neuerungen in den nächsten Jahren voranschreiten. Zudem muss für eine nachhaltige Entwicklung des Güterverkehrs die Zuwanderung in die Schweiz begrenzt werden.
Die auf einem umfassenden Transportangebot basierende Variante 1 geht davon aus, dass nur durch die staatliche Förderung des Schienenverkehrs die klima- und energiepolitischen Ziele der Schweiz erreicht werden können und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Dabei soll auch der bereits heute stark defizitäre Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) mit einem Verpflichtungskredit von 300 Millionen Franken über 4 Jahre (befristet auf 12 Jahre) gefördert werden. Durch rechtliche Anpassungen soll zudem eine stärkere Berücksichtigung des Gütertransports in der Raumplanung von Bund und Kantonen ermöglich werden. Die SVP teilt die Einschätzungen in Variante 1 nicht und lehnt die Energiestrategie 2050 als untauglich ab.
Die SVP bevorzugt Variante 2. Die Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit und der Umweltbelastung können durch den privaten Güterverkehr und die technologische Entwicklung bewerkstelligt werden. Die Einstellung des EWLV zugunsten des Strassengüterverkehrs ist ökonomisch sinnvoll. Zudem werden auch in Variante 2 die Modernisierung und Automatisierung im Schienengüterverkehr, die Förderung multimodaler Transportketten, die Stärkung der Rheinschifffahrt und Anreize für den Einsatz klimaneutraler Antriebe im Schienengüterverkehr und der Güterschifffahrt umgesetzt. Schliesslich werden durch den Rückbau von Trassen und Güterverkehrsanlagen des Schienenverkehrs Flächen zur wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Areale frei.
Auch aus finanziellen Gründen spricht sich die SVP für Variante 2 aus, die mit 29 Millionen Franken pro Jahr deutlich günstiger ausfällt als die auf jährlich 155 Millionen veranschlagte Variante 1. Unabhängig vom Variantenentscheid muss einer Bemerkung zum Zustand der Bundesfinanzen aus dem erläuternder Bericht Nachdruck verliehen werden: «Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen wird angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes bei der Erarbeitung der Botschaft vertieft zu prüfen sein.»
Aus wettbewerbstechnischer Sicht spricht ebenfalls viel für Variante 2. Im erläuternden Bericht wird zutreffend festgestellt: «Der Gütertransport ist grundsätzlich eine privatwirtschaftliche Tätigkeit, die durch die Wirtschaftsfreiheit geschützt ist.» Diesem Grundsatz sieht sich die SVP verpflichtet. Die Modernisierung und Weiterentwicklung des EWLV in Variante 1 erfordert eine Ausnahme von diesem Grundsatz, auch wenn auf 12 Jahre befristet. Für diese Massnahmen besteht zwar eine Verfassungsgrundlage, aus wirtschaftsliberaler Sicht sind sie jedoch als Eingriff des Staates in den freien Markt zu kritisieren, weshalb sie die SVP ablehnt.
Der Wettbewerb soll im rentablen Ganzzugverkehr gefördert werden. Wettbewerbsverzerrungen durch neue Abgeltungen, Investitionsbeiträge, Umschlags- und Verladebeiträge sind zu vermeiden. Weiter kann auf die Einführung der digitalen, automatischen Kupplung DAK gänzlich verzichtet werden, wenn der EWLV abgeschafft wird. Dies spart wiederum Kosten.
Einmal mehr weist die SVP in Fragen der Verkehrsinfrastruktur auch auf die Rolle der Zuwanderung hin. Ohne eine wirksame Beschränkung der Zuwanderung in die Schweiz werden jegliche Ausbauten innert kurzer Zeit vom Mehrverkehr wieder ausgelastet sein. Gerade der inländische Güterverkehr ist von den Auswirkungen der Zuwanderung besonders stark betroffen, namentlich im Bereich des Stückguttransports von Gütern des täglichen Bedarfs. Einsparungen im Energiebereich werden zunichte gemacht und die Emissionen für Bevölkerung und Umwelt nehmen zu.