Gegenstand der Vernehmlassung sind die folgenden Verordnungsanpassungen:
Die Vorlage will hauptsächlich die Werte zur Klimawirkung von Treibhausgasen entsprechend den Richtlinien des Übereinkommens von Paris «aktualisieren», so beispielsweise die Werte betreffend Methan.
Die SVP lehnt die Verordnungsanpassungen dezidiert ab, denn komplexe biogene Prozesse in der Landwirtschaft bedingen einen gewissen Anteil an unvermeidbaren Emissionen. Eine vereinfachte Darstellung mit entsprechenden CO2-Äquivalenten für Methan und auch Lachgas ist dabei nicht zielführend. Die aus dieser vereinfachten Darstellung hergeleiteten Massnahmen zeichnen unberechtigterweise ein sehr klimaschädigendes Bild der Landwirtschaft und tragen global kaum zu einer Verbesserung unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips bei. Basierend auf dem Pariser Klimaabkommen dürfen Klimaschutzmassnahmen zudem nicht die Ernährungssicherheit gefährden, die Vorlage widerspricht diesem Erfordernis in gravierender Weise.
Weiter lehnt die Partei ebenfalls strengere Massnahmen bezüglich Fahrzeuge mit einer ausländischen Erstzulassung ab. Insbesondere die Berücksichtigung einer Fahlleistung von mindestens 5000 km ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Die Vorlage will das Inverkehrbringen von invasiven gebietsfremden Pflanzen verbieten. Mit dem Verbot des Inverkehrbringens werden alle gewerblichen und nicht gewerblichen Tätigkeiten, die von vergleichbarer Art sind und ähnliche Risiken für die Freisetzung in die Umwelt bergen, durch die neuen Pflichten gleichbehandelt.
Die SVP unterstützte die der Vernehmlassung zugrundeliegende Mo. 19.4615, «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten». Es ist wichtig, dass sich das Verbot der Inverkehrbringung aber in der Umsetzung tatsächlich nur auf invasive Neophyten bezieht, welche tatsächlich Schaden verursachen.
Mit der vorliegenden Revision der Lärmschutz-Verordnung soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis in einem neuen Artikel spezifisch für die Errichtung einer neuen Wärmepumpe konkretisiert werden und damit aufgezeigt werden, wann zusätzliche vorsorgliche Massnahmen als verhältnis- bzw. unverhältnismässig gelten. Die Vorlage sieht im Weiteren vor, den für die Lärmberechnung massgebenden Betriebszustand von Wärmepumpen zu definieren.
Aus Sicht der SVP ist es befremdlich, dass die Mo. 22.3388 und 21.4381 bereits vor der Beratung in essenziellen Teilen umgesetzt werden sollen. Diese Mo. wollen im Kern einen Verzicht auf die Prüfung vorsorglicher Massnahmen bei eingehaltenen Grenzwerten verankern und stehen im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip. Grundsätzlich unterstützen wir die Stossrichtung, (Bewilligungs-)Verfahren zu straffen und diese somit zu beschleunigen. Der beabsichtigte Art. 7 Abs. 3 lehnen wir aber ab, da diese Form der Beschleunigung zu öffentlich-rechtlichen Einschränkungen der durch die Installationen betroffenen Nachbarn führt und sich diese nur noch in einem zivilrechtlichen Verfahren eingeben können. Das Streitpotential, welches durch die beabsichtigte Änderung geweckt wird, ist offensichtlich enorm.
Die Erhebung gewisser Daten durch das BAKOM für den Vollzug der NISV und die Zurverfügungstellung an die Vollzugsbehörden der NISV erfolgt heute basierend auf privatrechtlichen Verträgen zwischen dem BAKOM und den Mobilfunkbetreibern sowie zwischen den Kantonen und den Mobilfunkbetreibern. Die Vorlage will neu eine rechtliche Grundlage in der Verordnung schaffen, welche die allgemeine Auskunftspflicht für Mobilfunkanlagen konkretisiert.
Die SVP unterstützt, dass Daten aus dem Informationssystem für Mobilfunkanlagen vom BAKOM veröffentlicht werden. Es besteht gerade in der Bevölkerung, in der Landwirtschaft und vor allem auch bei Immobilieneigentümern ein besonderes Interesse an der Information über den Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen.