Die von Mitte-Links beschlossenen Regelungen in Sachen Strassenlärm sind einmal mehr ein Frontalangriff auf den gesunden Menschenverstand und die Freiheit der Bürger.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) zum Thema Strassenlärm wurde am 23. März 2023 abgeschlossen. Die vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen machen sprachlos.
Parlament beugt sich emotionalem medialen Druck
Es geht mir keineswegs darum, unnötigen Strassenlärm zu billigen oder gar zu fördern. Man muss jedoch wissen, dass diese Motion im Kontext einer medialen Kampagne gegen sogenannte Autoposer erfolgt ist, das heisst unter emotionalem medialem Druck. Und wie so oft, wenn ein Gesetz aufgrund von Emotionen beschlossen wird, ist das Ergebnis eine echte Katastrophe. Ein weiteres Beispiel einer überstürzten und von Emotionen gelenkten Entscheidung ist der Ausstieg aus der Kernenergie.
Im Klartext: Dieses Gesetz bzw. die Verordnung über die Strassenverkehrsregeln würden ausdrücklich jeden vermeidbaren Lärm mit einem Kraftfahrzeug (also z. B. Auto oder Motorrad) verbieten, wobei konkrete Beispiele genannt werden, wie z. B. den Motor im Stand laufen zu lassen, den Motor während der Fahrt zu hochzudrehen, in Kurven oder Steigungen zu stark zu beschleunigen, einen zu lauten Auspuff zu haben usw.
Neue Regelungen befeuern Willkür und Denunziantentum
All diese Beispiele aus dem täglichen Leben öffnen Tür und Tor für Willkür und Denunziantentum. Wer wird entscheiden, was zu laut ist? Nicht jeder Mensch hat das gleiche Lärmempfinden, Probleme in der Umsetzung wären also vorprogrammiert.
Dies gilt umso mehr, als es in den meisten Fällen nie möglich sein wird, den tatsächlichen Lärm zu messen und man deshalb auf subjektive Zeugenaussagen angewiesen sein wird. Die Gefahr, dass die Gesellschaft in ein System des Denunziantentums abgleitet, ist real. Denn eine einfache Behauptung, dass ein bestimmter Auto- oder Motorradfahrer Lärm verursacht hat, würde reichen, damit die Polizei Ermittlungen aufnehmen müsste.
Die SVP setzt sich konsequent ein für Freiheit und Selbstverantwortung
Die SVP lehnt diese Art von gesetzlicher Einmischung ab, die jeden Winkel unseres Lebens zunehmend reglementiert. Wendet man den bestehenden Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes mit gesundem Menschenverstand an, reicht dieser jetzt schon völlig aus, um unangemessenes Verhalten zu unterbinden, natürlich mit dem gebotenen Augenmass.