Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Wohlfahrtsfonds. Die vorgeschlagene Änderung stärkt die Wohlfahrtsfonds und definiert klare Rahmenbedingungen für eine unbürokratische Auszahlung von Ermessungsleistungen.
Die SVP begrüsst, dass die vorgeschlagene Änderung im Geiste der Vorbeugung von Notlagen formuliert wurde. Für die Vorbeugung von Notlagen sind Aus- und Weiterbildungen, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Präventionsmassnahmen wie Unterstützung der Bezahlung von Krankenkasssenprämien bei Personen im Niedriglohnsektor zentral. Aber auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Auszahlungen von Leistungen bei Krankheit (Invalidität), Unfall und Arbeitslosigkeit bevor eine Notlage eintritt, sind wichtige Punkte der Vorsorge.
Die Wohlfahrtsfonds wurden als Institute zur freiwilligen Absicherung der beruflichen Vorsorge geschaffen. Bisher war ihr Leistungskatalog dementsprechend auf die berufliche Vorsorge ausgerichtet (Alter, Tod, Invalidität). Leistungen bei Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit waren nur umständlich möglich, in dem eine Notlage nachgewiesen werden musste. Mit den Änderungen des Art. 89a Abs.8 Ziff. 4 ZGB erhalten die Wohlfahrtsfonds neue Kompetenzen, was sie zu wertvollen Dienstleistern bei Notlagen werden lassen und somit die Steuerzahler sowie andere private und öffentliche Institutionen entlasten können.