Die SVP begrüsst grundsätzlich die Stärkung des Krisenmanagements im Bereich Verkehr und Landesversorgung. Die Aufrechterhaltung der Mobilität und die optimale Versorgung der Bevölkerung in Krisensituationen wie Pandemien oder Naturkatastrophen ist eine staatliche Pflicht. Für die SVP stellt sich jedoch auch die Frage nach der Definition von Krisen und wie stark der Staat in die Handlungsfreiheit von Privatpersonen und Unternehmen überhaupt eingreifen darf.
Der Geltungsbereich für die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen wird neu auch auf Strassentransportunternehmen ausgeweitet. Zur besseren Koordination zwischen Infrastrukturbetreibern, namentlich dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), aber auch den übrigen Verkehrsträgern wie Bahn und Bus, kann der Einbezug der Strasse sicherlich sinnvoll sein. Anders als im öffentlichen Verkehr sind im Strassentransport fast ausschliesslich private Unternehmen betroffen.
Das Leitungsorgan besteht hingegen aus Bundesämtern, Bundesstellen, kantonalen Konferenzen sowie der SBB und der Postauto AG. Einen stärkeren Einbezug der Privatwirtschaft wäre wünschenswert. Die SVP möchte wissen, wie dieses Leitungsorgan den Kontakt zu den Strassentransportunternehmen und dem privaten Gewerbe sicherstellt. Darüber hinaus ist auch zu wenig klar, wie das Leitungsorgan den motorisierten Individualverkehr einschränken oder auch unterstützen kann.
Schliesslich ist die Deutungshoheit über den Krisenbegriff zentral. Insbesondere bei unüberblickbaren Situationen, wie unlängst bei der Corona-Pandemie erlebt, ist mit dem Krisenbegriff zurückhaltend umzugehen. Das Leitungsorgan darf die private Mobilität nicht unnötig einschränken. Beim Thema Klimawandel ist zudem zu befürchten, dass der Krisenbegriff für politische Zwecke missbraucht wird. Die Kompetenzen des Leitungsorgans müssen deshalb noch klarer eingegrenzt werden.