Vernehmlassung

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025-2036

Die Vorlage beantragt einen Verpflichtungskredit von 135 Millionen CHF für die Periode 2025‒2036, damit das BFE und BAFU gemeinsam «SWEET» erweitern können. Mit dem Verpflichtungskredit sollen voraussichtlich acht weitere Ausschreibungen zu Themen wie z.B. Energiespeicherung und -netze, Energiegewinnung und -speicherung im Untergrund, Raumplanung, Digitalisierung und «smart grids», lokale Energiemärkte und Netzkonvergenz, Kreislaufwirtschaft und industrielle Prozesse, «smart cities», soziale Innovationen und die Landwirtschaft, eingesetzt werden.

Aus Sicht der SVP wurde das Problem der Versorgungssicherheit für die Schweiz weder mit dem bisherigen Programm «SWEET» gelöst, noch ist offensichtlich absehbar, dass «SWEETER» einen massgebenden Durchbruch i. S. Versorgungseinheit leisten wird. Die Vorlage ist einstweilen zur Überarbeitung des Berichts zurückzuweisen und hat insbesondere in überzeugender Weise die Resultate der bisherigen, millionenschweren Forschungsausgaben auszuweisen sowie die «möglichen Leitthemen» (Ziff. 3.3 Bericht) auszuformulieren.

Der Hauptkritikpunkt hat auch weiterhin Bestand: Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 wurde gesagt, dass Forschung im Bereich der Kernenergie nicht ausgeschlossen werde. Dies spiegelt sich im Grundsatz mit Verweis auf Art. 86 Kernenergiegesetz (Ziff. 6.1 Bericht) in der Vorlage wider, findet jedoch keine weitere Erwähnung unter den in Ziff. 3.3 aufgeführten «möglichen Leitthemen für zukünftige Ausschreibungen». Insgesamt findet der Begriff «Kernkraft» nur 2-mal Erwähnung im Bericht: Nebst dem Verweis auf Art. 86 KEG unter der absehbaren kritischen Versorgungslage, wenn nur noch Leibstadt in Betrieb sein wird (S. 5 Bericht) – was die SVP in keiner Weise beruhigt.

Weiter fehlt es dem Bericht an «weitreichenden Resultaten» des bisherigen Programms «SWEET» im Umfang von 136,4 Millionen CHF (Vollzugskosten 11,9 Millionen CHF). Diese werden gemäss Bericht für 2024 erwartet. Die Notwendigkeit eines neuen Verpflichtungskredits im Umfang von 135 Millionen CHF (und neuen Vollzugskosten von 16,1 Millionen CHF) lässt sich Stand heute gar nicht abschliessend beurteilen. Folgerichtig ist die Vorlage einstweilen zu sistieren und der Bericht im Jahr 2024 mit den – hoffentlich – «weitrechenden Resultaten» zu ergänzen.

Positiv zu werten ist immerhin, dass nun in ausdrücklicher Weise nebst der «Netto-Null-Strategie» und «dem Klimawandel» neu auch die Versorgungssicherheit bzw. die Bekämpfung von Strommangellagen als «dringender weiterer Forschungsbedarf» anerkannt wurde (vgl. S. 3 Bericht).

 
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