Vernehmlassung

Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV)

Die SVP ist entschieden gegen die vorgeschlagene Änderung der TabPV, da sie in vielen Punkten keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Die Verordnung sollte sich strikt an das verabschiedete Gesetz halten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind grösstenteils ineffektiv und zielen nur darauf ab, mündige Bürgerinnen und Bürger aus moralistischen Gründen zu schikanieren. Es macht auch keinen Sinn, tabakgleichartige Produkte in einer Verordnung mit Tabak gleichzustellen, da sich die Auswirkungen unterscheiden. Die SVP lehnt auch die vorgeschlagenen Warnhinweise auf Rauchprodukten ab.

Die Definition von tabakgleichartigen Produkten, also pflanzlichen Produkten zum Erhitzen, Nikotinprodukten zum Schnupfen, Produkten ohne Tabak für Wasserpfeifen, Produkten ohne Tabak und ohne Nikotin zum Schnupfen ist willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die Vorlage sieht vor, dass diese Produkte ebenfalls den gleichen Präventionsmechanismen wie Tabakprodukte unterworfen sein sollen. Das Bestreben der Bundesverwaltung, die allgemeine Volksgesundheit zu bewahren, ist löblich, aber hier komplett fehlgeleitet. Die Schweiz leidet aktuell an einem Crack-Problem, einzelne Städte diskutieren nicht nur über die Legalisierung von Cannabis, sondern auch härterer Drogen. Die Bundesverwaltung steckt ihre Energie lieber in fragwürdige Präventionsmassnahmen gegen Raucher, als die eigentliche Wurzel des zunehmenden (illegalen) Drogenkonsums in der Schweiz anzupacken.

Wir lehnen auch die Bestimmungen ab, dass Testkäufe von Tabakprodukten den gleichen Regeln wie Testkäufe für alkoholische Produkte unterliegen sollten. Testkäufe sind ein Beispiel für übermässige Kontrollsucht und Minderjährige sollten nicht als Testobjekte der Behörden missbraucht werden. Aus Sicht der SVP reicht ein Mindestalter zum Kauf von Tabakprodukten und Bussen für die Verkäufer vollkommen aus.

Wir halten auch das Anbringen von QR-Codes, die auf Rauchstopp-Websites verweisen, für sinnlos. In der Schweiz gibt es das Mindestalter 16 für den Kauf von Tabakwaren. Das heisst, die Personen, welche tatsächlich rauchen, machen dies aus einer bewussten Entscheidung. Mit 16 Jahren, nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit, sollte jeder Mensch in der Schweiz in der Lage sein, seine Entscheidungen kritisch zu reflektieren und selbständig (im Internet) zu recherchieren, wie man mit dem Rauchen aufhören kann.

Wir lehnen die neuen Regelungen für Warnhinweise bei Werbung und Sponsoring ab. Es ist nicht sinnvoll, dass Unternehmen, die Tabakprodukte verkaufen, zwingend Warnhinweise wie „Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf“ unter oder neben ihrem Firmennamen oder -logo platzieren müssen. Dies führt in der praktischen Umsetzung dazu, dass beispielsweise ein Tabakproduktehersteller bei einer Dorfchilbi einen solchen Schriftzug an ein Kinderkarussell anbringen müsste, wenn er dieses sponsort – das ist absurd! Unternehmen, welche Tabakprodukte verkaufen, müssten im Rahmen von Sponsoring das Recht haben, ihren Unternehmensnamen ohne Bezug zu den Produkten zu gebrauchen. Ein verpflichtender Warnhinweis beim Namen des Unternehmens ist mit Bezug auf Art. 21 TabPG nicht gegeben. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung in dieser Art eigenmächtig und willkürlich Verordnungen auslegt.

Die Gleichsetzung der juristischen Struktur mit den vertriebenen Produkten ist gesetzeswidrig, da Unternehmen nebst Tabakprodukten oder elektronische Zigaretten auch andere Produkte herstellen und verkaufen können. Die Warnhinweispflicht bei Firmensponsoring ist zwingend zu streichen.

Wir lehnen die neuen Regelungen für Warnhinweise kategorisch ab. Der Bundesrat möchte hier die globalistische Agenda der WHO eins zu eins für die Schweiz übernehmen und provoziert damit einen bürokratischen Mehraufwand, dessen Effekt auf die Prävention äusserst fragwürdig ist.

Das Tabakgesetz definiert Anforderungen an die Warnhinweise, diese müssen aus Fotografien, Informationen zu gesundheitlichen Risiken und Informationen zur Rauchentwöhnung bestehen. Die SVP lehnt jegliche Vorgaben zu Warnhinweisen ab, die über das absolute Minimum hinausgehen.

Das EDI will Verpackungen mit Rauchwaren neu mit Warnbildern versehen. Dazu sollen die Bilder für die Warnhinweise aus der WHO-Datenbank für den östlichen Mittelmeerraum übernommen werden. Dieses Vorgehen ist für die SVP unverständlich. Die Schweiz unterwirft sich damit einem globalistischen Diktat und übernimmt teilweise fragwürdige Bilder. Einige Bilder in der Fotoserie der WHO haben keinen oder nur indirekten Bezug zu den Folgen des Rauchens. Schockbilder ohne direkten Bezug zum Rauchen, wie zum Beispiel die Darstellung eines Diabetesfusses, sind zweifellos abschreckend, dienen jedoch zur Irreführung der Konsumenten. Die SVP lehnt eine Pflicht zum Anbringen von Warnbildern in jeglicher Form klar ab!

Wir sehen keinen Grund, dass die Gestaltung des Warnhinweistextes dahingehend geändert werden sollte, dass dieser auf farbigem Hintergrund zu schreiben sei. Die Schweiz will hier einen Sonderweg gehen, den nicht einmal die regulationswütige EU vorsieht. Das EDI versucht sich hier in Mikro-Regulierungen, die nicht notwendig sind. Wir sehen die Hintergrundfarbe eines Warnhinweises nicht als Zuständigkeit der nationalen Verwaltung an. Die Hintergrundfarbe der Warnhinweise sollte so gewählt sein, dass der Schriftzug gut lesbar ist, aber ansonsten ist die Auswahl der Farbe allein Ermessenssache der Hersteller.

Wir sind der Meinung, dass die Produktangaben für elektronische Zigaretten und Tabakprodukte nicht zwingend in allen Amtssprachen gleichzeitig auf der Verpackung aufgelistet werden müssen. Eine solche Vorgabe ist aus Platz- und Effizienzgründen weder praktikabel noch sinnvoll. Es ist umstritten, wie viel Warnhinweise tatsächlich zur Prävention beitragen und ob sie dazu beitragen, dass Menschen mit dem Rauchen aufhören. Wir sind der Meinung, dass Warnhinweise und Hinweise auf die Rauchentwöhnung auf ein Minimum beschränkt werden sollten und nicht wie bereits heute die Hälfte der Verpackung ausmachen sollten. Wir fordern eine klare Anpassung der Warnhinweiskultur an diejenige von Alkohol: Minimal und effizient statt überbordend, unübersichtlich und wirkungslos. Wenn Warnhinweise tatsächlich den gewünschten Effekt auf Raucher hätten, dann würde die WHO die Vorgaben nicht regelmässig verschärfen und weiter reglementieren.

Das BAG soll neu die Kompetenz erhalten, materielle Entscheide treffen zu dürfen (Art. 43), obwohl das Gesetz nur «administrative und technische Vorschriften» vorsieht. Es fehlt also die gesetzliche Grundlage für die Befugnisse des BAG. Das EDI handelt hier einmal mehr komplett in Eigenregie und baut seine Kompetenzen entgegen gesetzlichen Bestimmungen weiter aus.

Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds sprengt den Rahmen der delegierten Kompetenzen und ist daher abzulehnen (Art. 4 Abs. 2 lit.a TPFV).

 
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