Medienmitteilung

Wer prügelt, kann bleiben: Das nächste Kapitel der absurden Schweizer Ausländerpolitik

Aufgrund des Asyl-Chaos kommen jedes Jahr Tausende kaum integrierbare Ausländer in die Schweiz. Mehrheitlich aus islamischen Ländern. Kriminelle Ausländer werden nicht ausgeschafft – obwohl die Schweizer Bevölkerung es so will. Nun wird Nicht-Integration noch belohnt: Mit Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz.

Der Bundesrat hat entschieden: «Die ausländerrechtliche Situation von Opfern häuslicher Gewalt soll verbessert werden.» Indirekt gibt damit auch der Bundesrat zu: Häusliche Gewalt in der Schweiz hat überdurchschnittlich oft einen Migrationshintergrund.

Was soll sich genau ändern? «Bei Auflösung der familiären Gemeinschaft sollen neu Familienangehörige von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) sowie von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) Anspruch auf eine Aufenthaltsregelung haben, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.»

Dieses Berner Beamtendeutsch muss übersetzt werden:

  • Unter «familiäre Gemeinschaft» fällt praktisch jede Lebensform: Ehepartner, eingetragene homosexuelle Partnerschaft, Konkubinat (nicht verheiratete Paare).
  • Unter «Auflösung der familiären Gemeinschaft» könnte der naive Leser verstehen, dass ausländische Gewalttäter in ihr Heimatland ausgeschafft werden und damit die familiäre Gemeinschaft «aufgelöst» wird. So ist es nicht. Grundsätzlich ist damit nur eine Trennung gemeint. Der ausländische Täter muss deswegen die Schweiz nicht zwingend verlassen. Wenn der Täter bisher für den Familienunterhalt aufgekommen ist, ist klar, was auf den Schweizer Steuerzahler zukommt: Am Ende muss er für den Unterhalt aufkommen.

Wer soll neu von dieser Änderung profitieren?

  • Personen mit Ausweis F, sogenannte «vorläufig Aufgenommene». Im Klartext sind damit Asylmigranten mit negativem Asylentscheid gemeint, die aus irgendwelchen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können. Damit wird die Schweiz noch attraktiver für Asylmigranten aus der ganzen Welt, die sich nicht integrieren wollen oder können.
  • Personen mit Ausweis B: Also Personen aus der EU, die in der Schweiz leben. Es ist offenbar nicht einmal EU-Bürgern zuzumuten, dass sie wieder nach Deutschland, Frankreich oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zurückmüssen. Der Schweizer Versorgungsstaat übernimmt.
  • Schliesslich bekommen sogar Leute mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L Rechtsanspruch, weiter in der Schweiz bleiben zu können. Absurder geht es nicht.

Nicht-Integration wird belohnt
Gleichzeitig soll der Begriff «häusliche Gewalt» ausgedehnt werden. Auf Beamtendeutsch heisst das: «Zudem soll die Aufzählung der möglichen Hinweise auf häusliche Gewalt ergänzt und auf Gesetzesstufe gehoben werden.» Man schafft also zusätzliche Gründe, damit Nicht-Integration am Ende mit einem Rechtsanspruch auf Aufenthalt belohnt wird. Wer prügelt, kann bleiben – und bekommt noch Unterstützung durch den Schweizer Sozialstaat. Die Absurdität der Schweizer Ausländerpolitik kennt buchstäblich keine Grenzen.

 
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