Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung als Nötigung der eigenverantwortlich handelnden Landwirte und Landwirtinnen ab.
Durch die Änderung des Art. 89 Abs. 4 im Landwirtschaftsgesetz soll die angemessenen Entschädigungen von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern sichergestellt werden. Die vorgeschlagene Massnahme beinhaltet eine Koppelung der gewährten Finanzhilfen an eine Verpflichtung zu einer gemeinsamen Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Barlohnes oder eines Teiles des Einkommens.
Die vorgeschlagene Regulierung erhöht die Regulierungsdichte und schwächt die Eigeninitiative der Landwirte und Landwirtinnen. Zudem scheint der Bundesrat zu beabsichtigen, die geforderten Massnahmen am Gesetzgeber vorbei ausweiten zu wollen. Er schreibt im erläuternden Bericht (S. 15): «Beispielsweise könnte die neue Voraussetzung bei Investitionen ab 500 000 Franken eine verpflichtende Lohnzahlung oder Einkommensteilung der Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragenen Partnerinnen und Partner verlangen.»
Zudem wurden Fragestellungen im Bereich der Sozialversicherungen der Frauen im Bereich der Landwirtschaft bereits in der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) aufgenommen und inzwischen auch umgesetzt.
Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab.