Vernehmlassung

22.454 n Pa. Iv. WAK-NR. Einführung einer Objektssteuer auf Zweitliegenschaft

Wir danken Ihnen für die Einladung, im Rahmen der oben genannten Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Wir äussern uns dazu wie folgt:

Die SVP unterstützt die Möglichkeit einer Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Damit können Berg- und Tourismusregionen allfällige Steuereinbussen bei einer vollständigen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung kompensieren.

Die SVP teilt die Einschätzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR), dass es bei der Wohneigentumsbesteuerung ein einheitliches System für Erst- und Zweitliegenschaften braucht. Deshalb muss die Eigenmietwertbesteuerung komplett, also auch auf Zweitliegenschaften, abgeschafft werden, wie dies der Nationalrat und der Bundesrat fordern.

Gleichzeitig ist die Wichtigkeit des föderalen Steuersystems der Schweiz zu unterstreichen. Die komplette Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes führt in gewissen Kantonen zu überproportional hohen Steuerausfällen. Insbesondere Berg- und Tourismusregionen müssten die Möglichkeit erhalten, diese Steuerausfälle über die Erhöhung der Liegenschaftssteuer (teilweise) zu kompensieren. Die angestrebte Verfassungsänderung stellt deshalb eine zielführende Abweichung der Grundsätze der Besteuerung (Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) der Bundesverfassung (Art. 127 Abs. 2 BV) dar. Richtigerweise wird die Erhöhung der Liegenschaftssteuer jedoch nur ermöglicht, falls die Besteuerung des Eigenmietwerts effektiv komplett abgeschafft wird. Somit wird das Risiko einer Überbesteuerung in Bezug auf die Liegenschaftssteuer eliminiert.

Die SVP regt zudem an, die antizipierten Steuerausfälle bei einem kompletten Systemwechsel des Eigenmietwertes, zu welchen die Kantone anlässlich dieser Vernehmlassung erstmals im Detail Stellung nehmen, im Vernehmlassungsbericht detailliert abzubilden und zu kommentieren.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP die Verfassungsänderung.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden