Die SVP-Fraktion setzt sich in der Frühlingssession für einen Stopp des Asyl-Chaos ein und prüft unter anderem den Einsatz von sogenannten Bezahlkarten, um die Schweiz für Asyl-Migranten unattraktiver zu machen. An ihrer vorbereitenden zweitägigen Sitzung in Seedorf (UR) liess sich die Fraktion aus erster Hand über die Funktionsweise einer Bezahlkarte für Asylanten informieren.
In Hamburg, Hannover und Leipzig wird die sogenannte „Social Card“ im Asylbereich eingesetzt. Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer der deutschen Publk GmbH, die die Bezahlkarte herausgibt, erklärte der SVP-Fraktion anlässlich ihrer zweitägigen Sitzung in Seedorf (UR) die Funktionsweise der Bezahlkarte. „Die Hürde für Missbrauch ist damit deutlich gestiegen“, so Schwitalla. Zum einen, weil einzig die zuständige Sozial-Behörde ein Guthaben auf die Karte laden könne. Zum andern, weil die Karte verschiedene Steuerungsmöglichkeiten biete. So kann die Behörde beispielsweise das Gebiet nach Postleitzahlen eingrenzen, in dem die Karte verwendet werden kann. Für die Bezahlkarte ist kein Bankkonto nötig und Geldüberweisungen in die Herkunftsländer der Asyl-Migranten sind damit nicht möglich.
Zudem sei die Karte in der Handhabung effizienter als das bisherige System. So können die Behörden die Karte in nur zwei Minuten bereitstellen. Zwar lässt sich am Bankomaten vom Kartenguthaben Bargeld beziehen. Die Behörde kann jedoch die Höhe der möglichen Barauszahlung einschränken oder diese komplett verunmöglichen. „Mit der Bezahlkarte können in einzelnen deutschen Gemeinden lediglich 50 Euro bar bezogen werden“, so Schwitalla. „Für jede Gemeinde lässt sich zudem eine eigene, bedarfsgerechte Lösung umsetzen.“
Die SVP-Fraktion hat weiter einstimmig die Einreichung folgender drei Vorstösse in der Frühlingssession beschlossen:
Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge
Die Mehrheit der Asylanten durchquert mehrere sichere Staaten, bevor sie ihr Gesuch in der Schweiz einreichen. Sie lassen sich dabei vor allem von wirtschaftlichen Aspekten leiten. Diese Gesetzeslücke ist zu schliessen, um der Praxis der Staaten ein Ende zu setzen, die Migrantinnen und Migranten – unter Verletzung ihrer internationalen Pflichten – nicht registrieren, um nicht als Erstaufnahmeland zu gelten.
Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
Vorläufig Aufgenommene haben keine Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt, und sie müssen, sobald es möglich ist, in ihre Heimat rückgeschafft werden. Dass heute über 60 Prozent der Personen im Asylwesen unter dem Status „vorläufig Aufgenommener“ in der Schweiz leben, zeugt davon, dass dieses System missbraucht wird. Da beim Nachzug die Familienzugehörigkeit kaum kontrolliert wird, können durch dieses Schlupfloch unzählige Zuwanderer in die Schweiz kommen, die kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land hätten. Gemäss Aussagen der Kantone hat die Zuwanderung auf diesem Weg in letzter Zeit massiv zugenommen und führt immer mehr zu Problemen.
Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren
In der Schweiz leben bis zu 100’000 illegale Migranten. Um die Anwesenheit illegaler Migranten dauerhaft zu bekämpfen muss der Datenaustausch zwischen den Kantonen, Gemeinden, Sozialbehörden, Krankenkassen AHV, IV und weiteren Sozialversicherungen bezogen auf diese Personen systematisiert werden.
Im Anschluss an die Fraktionssitzung fand in der Rollhockey-Halle in Seedorf der 23. Nationale SVP-Jasscup mit über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt – darunter auch Mitglieder der SVP-Bundeshausfraktion.