Die SVP lehnt die Vorlage ab. Diese schwächt die Ernährungssicherheit durch ausbleibende vereinfachte Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und verdrängt durch eine massive Gebührenerhöhung kleine und mittlere Unternehmen vom Markt.
Der Bundesrat hat die Wichtigkeit von Pflanzenschutzmitteln (PSM) teilweise zur Kenntnis genommen und zielt mit der Vorlage darauf ab, die Zulassung von PSM in der Schweiz zu erleichtern. Mit einer Erhöhung der Gebühren (Änderung der Gebührenverordnung BLV) soll zudem der Kostendeckungsgrad in Bezug auf die Zulassung von PSM angehoben werden.
Ziel der schnelleren Einführung von PSM verfehlt
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine erleichterte Zulassung von PSM-Produktion in der Schweiz ermöglicht, sofern bereits ein identisches Pflanzenschutzmittel in einem EU-Mitgliedstaat mit vergleichbaren agronomischen, klimatischen und umweltrelevanten Bedingungen wie in der Schweiz zugelassen ist. Da die Verwaltung bei der Bewilligung von PSM auch Verschärfungen gegenüber den Entscheiden der EU anwenden darf sowie beschwerdeberechtigten Organisationen umfangreich Parteistellung eingeräumt wird, kann dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden. Es fehlen zudem weiterhin effektiv anwendbare und verbindlich geltende Beurteilungsfristen im Zulassungsprozess analog zur EU. Eine vollständige automatische Übernahme der EU-Zulassungsentscheide für Wirkstoffe und PSM-Produkte wäre in diesem Fall zielführender.
Unakzeptable Gebührenerhöhung verdrängt KMU
Der Bundesrat begründet eine angestrebte Erhöhung der Gebühren von einem Kostendeckungsgrad von 2% auf 40% damit, dass die Kosten für die Zulassung für die PSM an die Zulassungskosten von Biozidprodukten und Tierarzneimitteln angeglichen werden müssen. Dabei würden die Gebühren für die Zulassung beispielsweise eines PSM mit chemischen Wirkstoffen vervierzigfacht (von 2’500 Franken auf 100’000 Franken)! Diese Gebührenerhöhung führt zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung: Heute sind 45 VZÄ für die Zulassung von PSM beim Bund angestellt, neu sollen nochmals 6 VZÄ dazu kommen. Letztere werden durch die Gebührenerhöhung, geschätzte 2.4 Millionen Franken Mehreinnahmen, finanziert. Der Bund argumentiert, dass die zur Kasse gebetenen Firmen bereits im Vorfeld Millionen von Franken für Studien aufwenden und die Gebührenerhöhung für die Zulassung in der Schweiz ein vernachlässigbarer Aufwand darstelle. Diese Argumentation ist verwerflich, untergräbt diese doch jegliche Anstrengungen nach einem schlankeren Staat. Zudem müssen Unternehmer und Steuerzahler Leistungen seitens des Staates zu erschwinglichen Preisen erhalten können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürfen nicht wegen absurd hoher Gebühren gegenüber den grösseren Firmen aus dem Markt verdrängt werden. Höhere Gebühren führen zu weniger Innovation, da weniger PSM registriert werden. Dadurch wird es zu mehr Ernteausfällen kommen, insbesondere bei Nischenprodukten, für welche es sich nicht mehr lohnt, die Produkte zu registrieren. Die Ernährungssicherheit wird somit unnötig gefährdet.
Die SVP fordert schlankere, effizientere und günstigere Prozesse innerhalb der Bundesverwaltung bei der Bearbeitung von Gesuchen in Bezug auf PSM. Von der Gebührenerhöhung muss deshalb abgesehen werden.
Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab.