Lassen Sie sich nicht täuschen: Das vom Bundesrat geplante neue Abkommen mit der Europäischen Union ist ein Unterwerfungsvertrag. Nach wie vor geht es darum, die Schweiz institutionell an die EU anzubinden. Das würde unsere direkte Demokratie, unseren wirtschaftlichen Erfolg und unseren Wohlstand zerstören.
Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat mit der EU verabschiedet. Fakt ist, dass EU-Beamte und Schweizer Beamte bereits hinter verschlossenen Türen verhandelt haben. Das Resultat davon ist das sogenannte «Common Understanding» (gemeinsame Verständigung).
Schon der erste Punkt der «gemeinsamen Verständigung» sagt eindeutig, dass es sich um ein institutionelles Abkommen handelt. Also ist es kreuzfalsch von «Bilateralen III» zu reden. Bilaterale Verträge gehen von Partnern auf Augenhöhe aus. Das institutionelle Abkommen ist aber eine Unterordnung der Schweiz unter die EU.
Konkret heisst das: Wir haben in unserem eigenen Land nichts mehr zu sagen. Denn internationales Recht steht über Landesrecht. Zum andern entscheidet der Europäische Gerichtshof verbindlich, wie das EU-Recht ausgelegt werden soll.
Natürlich darf die Schweiz weiterhin abstimmen. Aber die Abstimmungen dürfen nicht gegen EU-Recht verstossen. Im Zweifelsfall haben EU-Richter und nicht das Schweizer Volk das letzte Wort.
Welche Konsequenzen hat dieses institutionelle Abkommen für uns Schweizerinnen und Schweizer? Lesen Sie hier unseren Kommentar zum Unterwerfungsvertrag.