Vernehmlassung

Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung des Heilmittelgesetzes entschieden ab. Die vorgeschlagene Pflicht zur elektronischen Erstellung von Medikationsplänen, zur elektronischen Verschreibung von Medikamenten und zur elektronischen Überprüfung von Medikationsplänen führt nur zu administrativem Mehraufwand mit dem Ziel, mehr Patienten und Leistungserbringer in das elektronische Patientendossier zu zwingen. Begrüssenswert ist hingegen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen die Zuständigkeit vom BAG zu Swissmedic verlagert werden soll.

Die Änderung des Heilmittelgesetzes ist im Zusammenhang mit der Strategie des Bundes zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu verstehen. Dementsprechend zielt die vorgeschlagene Änderung grundsätzlich nur auf die Verbreitung des EPD ab und nicht auf eine explizite Nachfrage seitens der Leistungserbringer oder der Patienten. Der Entwurf hat ein grosses Ziel: durch Zwang mehr Leistungserbringer und Patienten zu zwingen, ein bisher unausgereiftes und nicht nachgefragtes EPD zu eröffnen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Erstellung von elektronischen Medikationsplänen vor, die auch eine Pflicht zur elektronischen Verschreibung von Arzneimitteln beinhaltet. Darüber hinaus sollen Ärzte und alle verordnungsberechtigten Leistungserbringer ihre Dossiers, Medikationsdaten und Anwendungshinweise durch ein elektronisches System prüfen oder vorgeben lassen. Dies kommt einer staatlichen Bevormundung gleich, die gleichzeitig die umfangreichen und staatlich verordneten Ausbildungen dieser Fachpersonen untergräbt und eine direkte Geringschätzung dieser Ausbildungen zum Ausdruck bringt. Darüber hinaus wird elektronischen Systemen implizit eine Unfehlbarkeit attestiert, die fern der Realität liegt. Elektronische Systeme sind höchstens so gut wie die Daten, die man ihnen zur Verfügung stellt, und die Berechnungen dieser Systeme beziehen sich immer auf Durchschnittswerte und statistische Wahrscheinlichkeiten. Ein menschlicher Arzt, der einen Patienten über Jahre hinweg betreut und dessen Umstände, Krankengeschichte und besonderen Bedürfnisse kennt, wird die Verschreibungen für diesen Patienten anders handhaben als ein automatisiertes elektronisches System. Dieser menschliche Arzt kann andere Variablen berücksichtigen und wird in der Regel das Wohl des Patienten über statistische Wahrscheinlichkeiten stellen. Wir lehnen daher den vorgeschlagenen Zwang zu elektronischen Lösungen in jeglicher Form entschieden ab. Wir würden es begrüßen, wenn diese elektronischen Systeme parallel auf freiwilliger Basis angeboten würden, so dass quasi ein «Vier-Augen-Prinzip» zwischen einer ganzheitlichen menschlichen Betrachtung und einer maschinellen statistischen Wahrscheinlichkeitsbetrachtung zu einem ausgewogenen Ergebnis führt. Der Mensch muss dabei immer der Entscheider bleiben und darf keine Entscheidung einem Algorithmus überlassen und muss immer in der Lage sein, den Algorithmus zu überstimmen.

Wir begrüssen auch, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen Kompetenzen vom BAG zu Swissmedic verlagert werden. Das BAG ist in seiner heutigen Form zu gross und zu mächtig. Die vorgeschlagenen Kompetenzverschiebungen sind jedoch nur ein erster Schritt – wir fordern hier eine weitere Verkleinerung des BAG mit dem Ziel, die heutige Monopolstellung des BAG zu brechen.

 
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