Die SVP begrüsst die vorgeschlagene Revision des AHV-Gesetzes und erachtet die Abschaffung der lebenslänglichen Witwenrente als längst fälligen Schritt. Gleichzeitig wehren wir uns aber gegen den Einfluss fremder EU-Richter, die wie im vorliegenden Fall diese Änderung durch eine Verurteilung der Schweiz erzwungen haben.
Der vorliegende Entwurf ist die Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 20. Oktober 2020, der die Schweiz wegen der Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern verurteilt und eine Praxisänderung verlangt. Wir wehren uns vehement gegen solche Eingriffe von aussen, begrüssen aber die vorgeschlagene Vorlage.
Die bisherige Praxis in der Schweiz sieht vor, dass Witwer bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Witwerrente und Witwen bis an ihr Lebensende eine Witwenrente erhalten. Angesichts der demographischen Entwicklung mit einem sich verschärfenden Fachkräftemangel und einer stetig steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen ist eine solche lebenslange Unterhaltszahlung aufgrund geschlechtsspezifischer Zuschreibungen nicht mehr zeitgemäss.
Wir begrüssen deshalb die vorgeschlagene Änderung, wonach Witwer und Witwen nur noch bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes Anspruch auf eine Witwerrente haben. Gerade auch in der aktuellen finanzpolitischen Situation mit einem defizitären Bundeshaushalt und einer 13. AHV-Rente, deren Finanzierung noch offen ist, sind die durch die Änderung der Witwerrente zu erwartenden Minderausgaben in der Zukunft zu begrüssen.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.