Die SVP äussert sich nachfolgend zur Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung) und verzichtet mit Blick auf die erfolgte Vorprüfung (Voraussetzungen nach Art. 55 USG und Art. 12 NHG zur Erlangung des Verbandsbeschwerderechts) auf eine eingehende Stellungnahme zur Erteilung des Verbandsbeschwerderechts an den Verband Freie Landschaft Schweiz / Paysage libre Suisse; Kritisch nehmen wir zur Kenntnis, dass in Zukunft die Behörden und Gerichte aufgrund noch mehr ideologisch motivierten Verbandsbeschwerden – mit der einhergehenden verschleppenden Wirkung zulasten von Infrastrukturprojekten – mit Kostenfolgen belastet werden.
Zur Abfallverordnung: In mehreren Regionen der Schweiz manifestiert sich eine Verknappung der Deponiekapazitäten für Verbrennungsrückstände. Die Abfallverordnung kann nun derart angepasst werden, dass Erweiterungen bestehender Deponien ermöglicht werden. Mit der Weiterführung und dem Ausbau bereits existierender Entsorgungsbetriebe und dazugehörender, bestehender Infrastruktur könnte rascher dringend benötigte, zusätzliche Deponiekapazität geschaffen werden.
Die SVP unterstützt im Grundsatz die vorliegende Verordnungsanpassung. Eine Ausnahme soll im Sinne des Verordnungstextes unter strengen Bedingungen ermöglicht werden.
Hingegen ist es aus Sicht der SVP wichtig, dass gleichzeitig unter keinen Umständen potenziell angrenzende Grundeigentümer eine Wertbeeinträchtigung erleiden müssen. Falls ein solches Szenario eintreffen würde, müssten die betroffenen Grundeigentümer einer Erweiterung zustimmen müssen – und grosszügig abgegolten werden.