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Energie
Vernehmlassung

Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen

Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (sog. Mantelerlass) das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. Gegen das Bundesgesetz ist sodann das Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung über das Gesetz wird am 9. Juni 2024 stattfinden. Trotzdem hat der Bundesrat entschieden, er könne nicht mit der vorliegenden Vernehmlassung zuwarten, welche die Verordnungsanpassungen beinhaltet. U.a. die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung, die Winterreserveverordnung sowie die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft müssten angepasst werden – sofern das Stimmvolk dem Bundesgesetz zustimmt. Ansonsten werden die vorliegenden Verordnungsentwürfe allesamt hinfällig.

Aus Sicht der SVP kommt die Vernehmlassungsvorlage mit Blick auf die kommende Abstimmung zum Mantelerlass zur Unzeit, weshalb wir einstweilen vollumfänglich deren Ablehnung erklären müssen. Aus Sicht der Partei ist aber sonnenklar, dass sich die Verordnungsentwürfe auf unrealistische, gefährliche Ziele und Versprechen abstützen. Bei diesen weiss man seit der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 genau, dass Zielvorgaben und Versprechen zur «Flatterstrom»-Strategie verführerische Luftschlösser bleiben werden. Die Nachteile der Vorlage überwiegen hingegen glasklar: Aushöhlung der demokratischen Mitsprache aufgrund «konzentrierten und abgekürzten Verfahren» (vgl. Art. 13 Abs. 3 revEnG), die gesetzliche Interessenabwägung schränkt faktisch das private Beschwerderechte ein, die staatliche Umerziehung schreitet unter dem Titel «Verbraucherziele» – und dank zwangsweisem «Smart Meter» – weiter voran und unter dem Strich wird der Verhunzung des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes ein Vorrang eingeräumt. All diese für eine Ablehnung massgebenden Punkte spiegeln sich in der vorliegenden Vernehmlassung auf Verordnungsstufe wider.

Die Vorlage wird zudem in verheerender Weise aufgrund der dezentralen Wind- und Solarenergie das Netz belasten und destabilisieren. Eine Erneuerung und der Ausbau des Stromnetzes werden aufgrund der Flatterstrom-Strategie konservativ gerechnet rund 37 Milliarden CHF kosten – und Unmengen Zeit und Fläche in Anspruch nehmen. Es ist absehbar: Der Stromnetz-Tarif, der bislang die Hälfte unseres Strompreises ausgemacht hat, steigt weiterhin massiv an. Diese Bürde tragen muss einmal mehr der Schweizer Mittelstand.

Weiter schreitet mit der Vorlage die staatliche Umerziehung unter dem verheissungsvollen Titel «Verbraucherziele» weiter voran. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in Zukunft alle Effizienzmassnahmen der Stromnetzbetreiber bezahlen, obwohl deren Wirkung gar nicht garantiert werden kann (z. B. „Energieberatungen“). Die Netztarife (Strompreise) können darüber hinaus künftig im 15-Minuten-Takt ändern, sodass die Konsumentenpreise am Ende absehbar deutlich höher sein werden als bisher.

Die Verbraucherziele im speziellen betreffend, will der Mantelerlass und seine Verordnungen den Stromverbrauch pro Person bis 2035 um 13% gegenüber dem Ausgangsjahr 2000 senken. Dazu soll die Energieeffizienz von elektrischen Anlagen, Geräten und Anwendungen kontinuierlich verbessert werden, sprich zwangsweise teure Kostenfolgen nach sich ziehen. Gemäss Energieperspektiven 2050+ ist aufgrund des Klimaziels von Netto-Null bereits mittelfristig mit einer deutlichen Zunahme der Stromnachfrage aufgrund der erforderlichen Elektrifizierung des Energiesystems zu rechnen. Darum kann der Richtwert 2035 (-13%) nicht ohne weitere Anstrengungen erreicht werden: Elektrizitätslieferanten müssen die Zielvorgaben durch Massnahmen für Effizienzsteigerungen an bestehenden elektrisch betriebenen Geräten, Anlagen und Fahrzeugen bei schweizerischen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erfüllen. Dies stellt ein unhaltbarer Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar. Für die Kontrolle wird auch bereits gesorgt: In allen Haushalten werden künftig neue intelligente Mess-, Regel- und Steuersysteme installiert werden müssen, sogenannte «Smart Meter». Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt, bis wann bei den Bürgern ein «Smart Meter» installiert sein muss. Die Kosten betragen pro Haushalt 250 CHF, was – wie immer – über die Stromrechnung abgewälzt werden wird. Dieser «Smart Meter» kommuniziert ständig mit dem Netzbetreiber direkt über das Internet und erkennt die Haushaltsgeräte, vom Kühlschrank bis hin zur Nachttisch-Lampe – und könnte diese aus technischer Sicht in Zukunft sogar steuern. Ein solches orwellisches System ist in aller Deutlichkeit abzulehnen.

 
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