Vernehmlassung

Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk

Im Falle einer schweren Strommangellage in der Schweiz wird die Stromversorgung durch die Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung, Sofortkontingentierung und Netzabschaltungen eingeschränkt. Die Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden davon ausgenommen. Die vorliegende Verordnung legt nun fest, welche branchenspezifischen Massnahmen die Mobilfunkkonzessionärinnen im Falle einer Strommangellage im Mobilfunk durchführen.

Aus Sicht der SVP ist einer funktionierenden Telekommunikation Priorität einzuräumen, denn eine funktionierende Telekommunikation ist Grundlage beinahe aller heutigen Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft: Erreichbarkeit von Blaulichtorganisationen, Bewirtschaftung im Lebensmitteldetailhandel, Finanzwesen, Transport und Verkehr sowie öffentliche Sicherheit, Armee, Zivilschutz, kantonale Krisenstäbe usw.

Somit müssen diese Dienstleistungen für die Schweizer Gesellschaft auch während einer Strommangellage möglichst lange uneingeschränkt funktionieren. Dass die vorliegende Verordnung Stromeinsparungen im Mobilfunk ermöglicht, aber gleichzeitig auch die Verbrauchsstätten von den Bewirtschaftungsmassnahmen Sofortkontingentierung und Kontingentierung ausnimmt, ist somit sachlich gerechtfertigt.

Weiter wird die Tatsache, dass sich die vorliegende Verordnungsänderung auf das Konzept der Telekommunikationsbranche abstützt, mit Wohlwollen aufgenommen. Es scheint unter dem Strich unbestritten, dass die Folgen einer Strommangellage für die Netzstabilität und die Versorgungsqualität ohne die vorliegende Verordnung weitaus einschneidender und unvorhersehbarer wären.

 
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