Asyl-Chaos: Mit der SVP-Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» holen wir die Kontrolle zurück!

Haben Sie diese schockierenden Erkenntnisse von Parteipräsident Marcel Dettling gehört? Jeder dritte Sozialhilfebezüger ist ein Asylant!

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Haben Sie diese schockierenden Erkenntnisse von Parteipräsident Marcel Dettling gehört? Jeder dritte Sozialhilfebezüger ist ein Asylant!

Und haben Sie gehört, wie kriminell viele Asyl-Migranten sind? Alleine letztes Jahr haben die Delikte, die von Asyl-Migranten begangen wurden, um mehr als 50 Prozent zugenommen!

Und wie viel müssen Sie als Steuerzahler für die Asyl-Migranten, von denen viele kriminell sind, bezahlen? 3,5 Milliarden Franken! Das sind jedes Jahr 1’600 Steuerfranken, die eine 4-köpfige Familie allein auf Bundesebene für solche Asyl-Migranten bezahlen muss. Hinzu kommen noch Milliarden-Kosten bei den Kantonen und Gemeinden.

Liebe Parteifreunde, diesen Asylmissbrauch müssen wir hier und jetzt stoppen. Und: Die SVP muss dies – mit der Grenzschutz-Initiative – in die eigenen Hände nehmen! Denn Sie wissen es: Unter SP-Asylminister Jans passiert rein gar nichts – wie auch unter seinen Vorgängerinnen, Elisabeth Baume-Schneider, Simonetta Sommaruga und Eveline Widmer-Schlumpf, wo die Asylzahlen nur eine Richtung kannten: Weiter nach oben!

Der einzige Asylminister, der die Zahl der Asylgesuche auf 10’000 hinuntergebracht hat, war Christoph Blocher. Sein Ziel war es, diese nach weiteren vier Jahren im Amt nochmals auf noch 5’000 Gesuche pro Jahr zu halbieren. Und was haben die anderen Parteien mit dem bisher einzigen Asylminister der SVP gemacht? Sie haben ihn nach vier Jahren abgewählt, weil seine SVP-Politik zum Schutze von uns Schweizerinnen und Schweizern nicht in ihr Weltbild passt, wo die Zuwanderung in die Schweiz unbegrenzt bleibt – sei es für «Klimaflüchtlinge», für «Armutsflüchtlinge» oder generell für alle Personen, die dank unserem ausgebauten Sozial- und Gesundheitssystem hier ein besseres – von uns Schweizerinnen und Schweizern finanziertes – Leben als in ihrem Herkunftsland führen möchten.

Seit 30 Jahren wird verharmlost!
Vor zwei Wochen wurde publik, wie vor der AHV-Abstimmung mit falschen Prognosen hantiert wurde. Wie häufig, liebe SVP-Familie, hat die Bundesverwaltung bei der Zuwanderung und beim Asylmissbrauch mit falschen Statistiken das Volk in die Irre geführt?

Vor der Abstimmung über die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU am 21. Mai 2000 warnte die SVP: «Die erwartete Zuwanderung wird vor allem die sozial Schwächsten und den Mittelstand hart treffen. Bei den Krankenkassen sind höhere Prämien bei schlechteren Leistungen unabwendbar.» (1)

Der Bundesrat betitelte die Argumente der SVP als «falsch» und als «unbegründete Ängste» und behauptete im Abstimmungsbüchlein: «Keine massive Einwanderung zu befürchten.»(2) In einer Studie, die der Ökonom Thomas Straubhaar im Auftrag des Bundesrates vorgenommen hatte, schrieb dieser: «Plausibilitätsüberlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10’000 EU-Angehörigen vermuten. Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Einwanderungspotenzial (netto) weniger als 8’000 EU-Angehörige pro Jahr erreichen dürfte.» Alleine im letzten Jahr 2023 strömten netto 100’000 (exakt: 98’851) Personen in die Schweiz. Und auch im ersten Halbjahr 2024 waren es bereits wieder mehr als netto 40’000 (exakt: 40’963) Einwanderer. Auch das Bundesamt für Statistik prognostizierte kurz vor der Abstimmung über die EU-Personenfreizügigkeit, dass die Schweiz im Jahr 2050 rund 7,2 Millionen Einwohner haben dürfte.(3) Unterdessen haben wir schon 9 Millionen Einwohner erreicht und wenn wir mit der SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» nicht Gegensteuer geben, wird die 10-Millionen-Schweiz schon in weniger als zehn Jahren Realität sein.

Merken Sie etwas? Wenn die SVP vor der Massenzuwanderung warnt, wird mit «unbegründeten Ängsten» argumentiert. Wenn aber die Verwaltung massive Fehlprognosen macht und die Stimmbevölkerung täuscht, wird verharmlosend gesagt: «Diese Präzision über fünfzehn Jahre kann man nicht erreichen.»(4)

Auch vor der Abstimmung über das Schengen/Dublin-Abkommen (5) warnte die SVP mit einem riesigen «Trojanischen Pferd» aus Holz vor einem Ja: «Schengen/Dublin ist für die Schweiz ein Trojanisches Pferd: Von den Befürwortern umjubelt und beklatscht, schlummert im Innern Kriminalität, illegale Einwanderung und der Verlust der Selbstbestimmung.»(6) «Schengen bringt Unsicherheit» und ein Ja zu Schengen/Dublin bedeutet, «dass das attraktivste Land Europas die Grenzkontrollen abschafft – mit gravierenden Folgen: Mehr Kriminaltouristen, mehr Illegale, mehr Schwarzarbeiter und mehr Arbeitslose»(7), denn «das Grenzwachtkorps hat jedes Jahr rund 140’000 Eindringlinge und Kriminelle an der Grenze abgewiesen oder der Polizei übergeben.»(8)

Auch bei dieser Abstimmung wurde das Volk getäuscht. Economiesuisse behauptete: «Schengen/Dublin: Mehr Sicherheit, weniger Asylmissbrauch.»(9) Und der Bundesrat sprach von einer «Entlastung im Asylwesen.»(10)
Leider behielt die SVP Recht

Leider, geschätzte SVP-Delegierte, behielt die SVP auch dieses Mal Recht. Schengen/Dublin ist gescheitert! Die Schweiz ist heute kein sicheres Land mehr – wie ich gleich illustrieren werde. Zehntausende Asyl-Migranten durchqueren dutzende sichere Drittstaaten wie die Türkei, Griechenland, Italien oder Österreich um wegen unserem ausgebauten Sozial- und Gesundheitssystem ausgerechnet in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Und jedes Jahr reisen Hunderttausende illegal in die Schweiz ein, ohne dass wir über deren Identität oder deren Verbleib Bescheid wüssten.

1. Die Schweiz ist heute kein sicheres Land mehr
Die Straftaten in der Schweiz nahmen alleine im letzten Jahr 2023 erneut um 14% auf 522’558 Fälle zu.(11) Das sind 1’431 Straftaten pro Tag. Bei Diebstählen und Einbrüchen sind alle Dämme gebrochen.

Die Zuwachsraten sind – wie bereits 2022 – im zweistelligen Prozentbereich:

  • Ladendiebstähle und Einschleichdiebstähle: Je +23%
  • Autodiebstähle: +26%
  • Entreissdiebstähle: +38%
  • Fahrzeugeinbrüche: +48%
  • Diebstahl von E-Bikes: +49%

Total wurden 2023 über 210’000 Diebstähle und Einbrüche begangen. Das sind 575 Straftaten pro Tag. Wobei es sich hier nur um die gemeldeten und registrierten Straftaten handelt. Die Dunkelziffer von «kleineren» Diebstählen ist viel höher.

56% der beschuldigten Personen sind Ausländer, besonders hoch ist der Anteil von Asyl-Migranten. Asylanten werden im Verhältnis zur ihrem Bevölkerungsanteil weit häufiger straffällig als Schweizer: Asylanten vergewaltigen 11x häufiger eine Frau als Schweizer. Oder sie fügen 17x häufiger mit einem Messer eine schwere Körperverletzung zu als Schweizer. (12)

Hinter den Zahlen stehen konkrete Schicksale von Opfern:

  • Geiselnahme im Kanton Waadt in der Nähe von Yverdon.
    Täter: Asylant aus dem Iran.
  • Sexueller Übergriff im Zug zwischen Lugano und Chiasso morgens um 7 Uhr.
    Opfer: Ein minderjähriges Mädchen. Täter: Zwei Asyl-Migranten aus Algerien.
  • Vergewaltigung einer Frau im Speisewagen Richtung Zürich Hauptbahnhof.
    Täter: Asyl-Migrant aus Marokko.
  • Vergewaltigung einer Frau in der Velostation beim Bahnhof Basel.
    Täter: Asylant aus Burundi.
  • Gruppenvergewaltigung in einem Hinterhof in der Stadt Zürich.
    Täter: Asylant aus Somalia.

Liebe Delegierte, in der Schweiz ist das Volk der oberste Souverän. Eine solche Zuwanderung mit so vielen kriminellen Asyl-Migranten wollen wir Schweizerinnen und Schweizer nicht. Korrigieren wir dies mit der Grenzschutz-Initiative!

2. Asyl-Migranten nützen den Schweizer Sozialstaat schamlos aus
Was für Personen kommen denn eigentlich als «Asylsuchende» in die Schweiz? Die Mehrheit der Asylgesuchsteller sind junge, muslimische Männer. Das zeigen exemplarisch die Zahlen des letzten Jahres1: Von den Gesuchstellern im Jahr 2023 sind 71% Männer (21’433 Gesuche). Von den Top-Ten-Herkunftsstaaten (79,6% der Gesuche) sind acht fast rein islamische Staaten: Afghanistan, Türkei, Algerien, Marokko, Syrien, Somalia, Tunesien und Irak. In Eritrea ist rund die Hälfte der Bevölkerung muslimisch. Insbesondere junge, muslimische Männer, die über tausende von Euro oder Dollar verfügen, um die illegalen Schlepper zu bezahlen, nutzen unser steuerfinanziertes Asylsystem schamlos aus!

Denn viele diese Asyl-Migranten landen im Schweizer Sozialstaat – und die arbeitende Schweizer Bevölkerung muss zahlen für: Wohnungsmieten, Krankenkassenprämien, Sozialhilfe, Lebensunterhalt, Integration, Schulen usw. Wie krank unser Asylsystem ist, zeigen die nachfolgenden Zahlen. Aktuell stammen 43 Prozent aller Sozialhilfebezüger in der Schweiz aus dem Asylbereich. (14) 35’747 Sozialhilfe-Empfänger sind «vorläufig aufgenommene» Asyl-Migranten mit negativem Asylentscheid (Stand 20222)(15). Das bedeutet, dass jeder neunte (!) Sozialhilfeempfänger nicht einmal das Recht hätte, sich in der Schweiz aufzuhalten. Trotzdem lebt er hier auf Kosten von uns Schweizerinnen und Schweizern. Und jedes Jahr kommen Tausende neue «vorläufig Aufgenommene» hinzu, die unser Sozialwesen belasten.

Wie wir Schweizer uns ausnutzen lassen, illustriere ich an zwei Beispielen.

Beispiel 1:
Bundesverwaltungsgerichtsurteil D-3236/2022 vom 13. Juli 2023 
Es handelt sich um eine achtköpfige Roma-Familie aus Nordmazedonien, die 2018 in die Schweiz eingereist ist und ein Asylgesuch gestellt hat (mit der Begründung, Roma würden in Nordmazedonien gegenüber der albanischen Bevölkerung benachteiligt). Zwei Kinder leiden an erheblichen gesundheitlichen Problemen: Eines benötigt intensive physiotherapeutische Betreuung und alle drei Monate ein MRT, beim anderen muss (offenbar aufgrund eines kardiologischen Problems) eine medikamentöse Behandlung mit regelmässigen kardiologischen Verlaufskontrollen und laborchemischen Untersuchungen durchgeführt werden. Abklärungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ergaben, dass in Nordmazedonien insbesondere in der Universitätsklinik in Skopje eine adäquate Behandlung der Kinder sichergestellt ist. Das Bundesverwaltungsgericht übersteuerte diese Beurteilung mit folgender Begründung: «Insbesondere betreffend den für E._______ essenziellen Wirkstoff […] erscheint aber mangels Eruierbarkeit der Lieferfristen und angesichts eines offenbar generell erschwerten Zugangs, welcher eine Aufnahme in ein Programm für seltene Krankheiten bedinge, nicht gewährleistet, dass dieses Medikament E._______ dauerhaft und ohne Unterbruch zur Verfügung stehen würde. Aber auch bezüglich der anderen benötigten Medikamente und Behandlungen ist höchst fraglich, ob diese für E._______ und F._______ in Nordmazedonien überhaupt, geschweige denn lückenlos und im erforderlichen Ausmass zugänglich wären. Behandlungen in privaten Klinken dürften für die Beschwerdeführenden kaum erschwinglich sein.» (E. 6.1).

Fazit: Man kann bei schwerwiegenden Krankheitsbildern nur in die Schweiz kommen und ein Asylgesuch stellen, um Zugang zu unserem Gesundheitssystem und ein dauerndes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Damit wird unser Asylrecht ad absurdum geführt.

Beispiel 2:
Bundesverwaltungsgerichtsurteil E-731/2016 vom 20. Februar 2017 
Es handelt sich um eine alleinerziehende Mutter eines Kindes aus der Demokratischen Republik Kongo, die ein Asylgesuch mit der Begründung stellte, sie führe eine stabile Beziehung mit einem in der Schweiz asylberechtigten Flüchtling; aufgrund dieser Beziehung habe sie selbst Reflexverfolgung zu gewärtigen. Das Asylgesuch wurde (rechtskräftig) abgewiesen (BVGer-Urteil E-6289/2014 vom 10. Dezember 2015). Hingegen wurde der Frau die vorläufige Aufnahme gewährt, weil in der Demokratischen Republik Kongo grosse Armut herrsche, die vor allem bei Kindern zu chronischer Mangel- und Fehlernährung führe; zudem fehle es an sauberem Trinkwasser, was zu Krankheiten führen könne und ein Grund für die hohe Kindersterblichkeit sei; ausserdem sei der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen aufgrund verhältnismässig hoher Behandlungskosten stark eingeschränkt (E. 7.3.3). Daher sei davon auszugehen, dass der Vollzug der Wegweisung (…) selbst bei letztem Wohnsitz der Betroffenen in Kinshasa oder in einer über einen Flughafen verfügenden Stadt im Westen des Landes und bei Vorliegen eines Beziehungsnetzes an diesem Ort unzumutbar ist, wenn die Betroffenen (kleine) Kinder in ihrer Begleitung haben, für mehrere Kinder verantwortlich sind oder sich bereits in einem vorangeschrittenen Alter oder in einem schlechten Gesundheitszustand befinden.

Fazit: Mittels völlig aussichtsloser Asylgesuche kann über das Instrument der vorläufigen Aufnahme ein Bleiberecht erwirkt werden, das sich auf Verhältnisse stützt, welchen die gesamte Bevölkerung im Herkunftsland ausgesetzt ist.

Liebe Delegierte, jede Person – auch im entlegensten Winkel der Erde – besitzt heute ein Mobiltelefon und hat Zugang zum Internet. Solche Entscheide der Schweizer Behörden verbreiten sich in Windeseile und führen dazu, dass noch mehr Asyl-Migranten für viel Geld mit illegalen Schlepperbanden über dutzende sichere Drittstaaten in die Schweiz kommen, um ausgerechnet hier bei uns ein Asylgesuch zu stellen. Korrigieren wir dies mit der Grenzschutz-Initiative!

3. Illegale können in die Schweiz (illegal) ein- und auswandern wie ihnen bliebt
Neben der Asyl-Kriminalität und dem Asyl-Missbrauch unseres Sozialstaats hat die illegale Einwanderung ein erschreckendes Niveau erreicht: Allein im letzten Jahr 2023 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit über 50’000 Illegale aufgegriffen. Das sind 140 Aufgriffe pro Tag oder: Alle 10 Minuten wird eine illegale Person aufgegriffen. Aber Achtung! Es handelt sich nur um die Zahl der Aufgriffe. Da es seit Schengen/Dublin keine systematischen Grenzkontrollen mehr gibt, dürften noch viel mehr Person illegal in die Schweiz einreisen. Wahrscheinlich sind es Hunderttausende jedes Jahr. Viele davon aus Nordafrika, aus dem Nahen Osten und aus Afghanistan. Niemand weiss, wer diese Leute sind und wo sie sich inzwischen befinden: Ob sie untertauchen oder weiterziehen.

Liebe Delegierte, nicht «mehr Sicherheit» war die Folge von Schengen/Dublin sondern massiv mehr illegale Einwanderung. Um diese illegale und gefährliche Migration zu stoppen, braucht es wieder systematische Grenzkontrollen. Korrigieren wir dies mit der Grenzschutz-Initiative!

Was will die Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)»?
Die am 28. Mai 2024 lancierte Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» will die Asyl-Kriminalität von der Schweiz fernhalten, dem Asyl-Missbrauch einen Riegel schieben und die illegale Migration stoppen.

Wieso braucht es eine neue SVP-Initiative?
Selbst bei economiesuisse hat in den letzten 20 Jahren ein Sinneswandel stattgefunden. So sagte economiesuisse-Präsident Christoph Mäder diesen Frühling: «Wir können nicht mehr einfach grenzenlos der Zuwanderung das Wort reden.»(16) Die SVP darf sich aber nicht täuschen lassen: Die anderen Parteien und die grossen Wirtschaftsverbände unterstützen alle das EU-Rahmenabkommen, das der Bundesrat bis Ende Jahr fertig verhandeln will. Mit diesem hätte das Schweizer Volk bei Zuwanderungs- und Asylfragen gar nichts mehr zu sagen – fortan würde die EU-Kommission in Brüssel oder der EU-Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Um unsere Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen, braucht es dringend die Grenzschutz-Initiative!

Welche vier Grundsätze gelten neu mit der Grenzschutz-Initiative?

  1. Kein Asyl für illegale Migranten, die mit Schlepperbanden über sichere Drittstaaten (wie beispielsweise Italien oder Österreich) in die Schweiz kommen.
  2. Höchstzahl von maximal noch 5’000 echten Flüchtlingen pro Jahr statt hunderttausende Asyl-Migranten, die sich oft auch illegal bei uns aufhalten.
  3. Personen mit abgelehntem Asylgesuch erhalten kein Bleiberecht mehr in der Schweiz. Dies betrifft vor allem junge Männer aus Afrika, Afghanistan, Irak, Syrien, der Türkei und dem Balkan.
  4. Kontrollen an den Schweizer Landesgrenzen, um die illegale Migration zu stoppen.

Mit der Grenzschutz-Initiative holen wir die Kontrolle zurück!
Vor drei Monaten, am 25. Mai 2024 haben wir an einem Sonderparteitag in der Stadt Basel die Initiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» verabschiedet.

Wenn wir die Kantone untereinander vergleichen, zeigen sich beim Unterschriftensammeln grosse Unterschiede. Absolut an der Spitze mit 8’271 gesammelten Unterschriften steht die SVP Kanton Zürich. Herzliche Gratulation! Auch die SVP Kantonalsektionen Bern und Aargau haben mit 3’853 respektive 3’160 gesammelten Unterschriften viele Unterschriften gesammelt. Vielen Dank! Un grande ringraziamento va anche alla UDC Ticino, da cui sono già state raccolte mille firme! Grazie mille! Et en Suisse romande, on peut surtout remercier la section vaudoise et les deux sections valaisannes de l’UDC avec respectivement 550 et 400 signatures récoltées à ce jour. Merci à vous aussi! Aber Sie sehen, geschätzte Delegierte, es bleibt noch viel Arbeit um die benötigten 100’000 Unterschriften zu sammeln. Lesen Sie das aufdatierte Argumentarium, das Ihnen heute verteilt wurde, aufmerksam durch und bitte sammeln Sie in den kommenden Monaten im Freundes- und Bekanntenkreis, an Standaktionen oder bei anderen Anlässen aktiv Unterschriften, damit wir dem massiven Asylmissbrauch endlich den Riegel schieben können!

Es lebe die Schweiz! Vive la Suisse! Viva la Svizzera!

Fussnoten:

(1) Erläuterungen der Bundesrates zur eidg. Volksabstimmung vom 21. Mai 2000, Seite 9
(2) Erläuterungen der Bundesrates zur eidg. Volksabstimmung vom 21. Mai 2000, Seite 11
(3) NZZ vom 7. August 2024, Seite 22
(4) SRF-Tagesschau vom 6. August 2024
(5) Das Schengen/Dublin Abkommen sieht als einziges «Bilaterales Abkommen» (neben dem sehr technischen EU-Luftverkehrsabkommen) die sogenannte dynamische Rechtsübernahme vor. Das Schweizer Volk stimmte bisher drei Mal in Referendumsabstimmungen der Übernahme von neuem EU-Recht zu (17. Mai 2009: Einführung des biometrischen Schweizer Passes; 19. Mai 2019: Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie; 15. Mai 2022: Finanzielle Beteiligung der Schweiz am Frontex-Ausbau), dies jedoch immer mit der erpresserischen Drohung, dass bei einer Ablehnung der Rechtsübernahme mit massiven Sanktionen seitens der EU zu rechnen sei.
(6) https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/medienmitteilungen/trojanisches-pferd-auf-schweizer-tournee/
(7) https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/medienmitteilungen/sicherheit-verlieren-arbeit-verlieren-schengen-nein/
(8) https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/medienmitteilungen/westschweizer-kaempfen-gegen-schengen-beitritt/
(9) Argumentarium zum Schengen/Dublin-Abkommen des Komitees «Schweizer Wirtschaft für die Bilateralen»
(10) Erläuterungen der Bundesrates zur eidg. Volksabstimmung vom 5. Juni 2005, Seiten 5 und 13
(11) Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
(12) Strafgesetzbuch (StGB): Gewaltstraftaten und beschuldigte Personen 2023. Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2023. (eigene Auswertung).
(13) Asylstatistik 2023 (admin.ch)
(14) Sozialhilfebeziehende | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
(15) Übersicht der Sozialhilfebeziehenden nach Aufenthaltsstatus, 2016 und 2022 – 2016-2022 | Diagramm | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
(16) SRF-Sendung «10 vor 10» vom 5. April 2024

Thomas Aeschi
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Nationalrat Baar (ZG)
 
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