Alle sind sich einig: Das Berufliche Vorsorge muss reformiert werden – und diese Vorlage ist ein wohlaustarierter Kompromiss. Zu Beginn war sogar Kollege Maillard im Boot. So hat er als Präsident des Gewerkschaftsbundes die Senkung des Umwandlungssatzes, die er heute bekämpft, mitgetragen.
Die Linken wollen das BVG verstaatlichen. Ihnen gefällt nicht, dass das BVG eine private und persönliche Vorsorge ist. Den Linken gefällt nicht, dass man beim BVG – im Gegensatz zur AHV – das im Alter bekommt, was man im Arbeitsleben einbezahlt hat. Die Gewerkschaften ergriffen das Referendum mit dem Spruch «mehr bezahlen für weniger Rente». Damit wird der Eindruck erweckt, dass dem Volk Geld entzogen wird. Das ist schlicht nicht wahr. Richtig ist vielmehr: Für die Gesamtbevölkerung bleibt der Saldo gleich.
Doch was soll überhaupt geändert werden? Die Reform umfasst im Wesentlichen 3 Punkte:
1. Die Senkung des Umwandlungssatzes
Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen führen dazu, dass wir den Mindestumwandlungssatz dringend reduzieren müssen – sonst können die Vorsorgeeinrichtungen die Leistungen nicht finanzieren.
Es braucht rund 4,5 Prozent Rendite, um einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent während 25 oder 30 Jahren finanzieren zu können. Sie wissen es alle: Wenn wir bei einem gegebenen Guthaben eine viel längere Rentenbezugsdauer haben, reicht das angesparte Kapital nicht – Punkt.
Und genau das ist das Problem, das wir hier lösen müssen. Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken – im Gegenteil. Das gelingt aber nur, wenn wir in der Lebensarbeitszeit mehr Altersguthaben ansparen, das wir nachher auf die längere Rentenbezugsdauer verteilen können.
Bleibt der Satz bei 6,8 Prozent, dann bezahlen die Arbeitnehmenden die Differenz zu Gunsten der Rentner. Das ist systemwidrig und höchst unfair. Wenn die Gewerkschaften hier lamentieren, ist das nichts als Show. Denn bei allen Versicherten, die im BVG überobligatorisch versichert sind, beträgt der Umwandlungssatz im Schnitt rund 5,3 Prozent. Weil die Senkung nur den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben betrifft, sind rund 85 Prozent der Versicherten von der Senkung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind garantiert.
Ebenfalls nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind zudem all jene, welche die Altersleistung bei der Pensionierung als Kapital und nicht als Rente beziehen. Und das kann jeder selber entscheiden.
2. Den Ausbau der beitragspflichtigen Lohnsumme
Der zweite Teil des Reformpakets umfasst einen Ausbau der von Lohnabzügen betroffenen Lohnsumme. Künftig soll die berufliche Vorsorge schon ab einem Jahreslohn von 19 845 Franken obligatorisch sein, statt wie bisher ab 25’725 Franken.
Die Vorlage sieht neu einen generellen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Einkommens vor. Somit sind nun neu 80 Prozent des Jahreslohns obligatorisch versichert, maximal gut 70 000 Franken. Zurzeit ist der Jahreslohn zwischen 25’725 und 88’020 Franken versichert.
Mit diesen Änderungen sind vor allem Teilzeitarbeitende und Geringverdiener besser abgesichert. Profitieren sollen damit nicht zuletzt viele Frauen. Deshalb kämpft «Alliance F» als Verbund der Schweizer Frauenorganisationen für die Reform – weil endlich die Anliegen der Frauen aufgenommen werden. 275’000 Frauen erhalten künftig eine höhere Rente, weil ihre Altersvorsorge verbessert wird!
Zudem werden neu die Einkommen addiert. Jemand, der mehrere Stellen mit kleinem Einkommen hat, überschreitet heute bei keiner Stelle die Eintrittsschwelle. Werden neu die Einkommen zusammengezählt, profitieren viel mehr Arbeitnehmende von der Beruflichen Altersvorsorge. Es werden zusätzlich 100’000 Einkommen neu versichert!
3. Anpassung der Lohnbeiträge nach Alter
Heute betragen die Abzüge für das BVG je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent. Künftig werden es 9 Prozent für Personen zwischen 25-44 Jahren und 14 Prozent ab 45 Jahren sein. Dies erhöht die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Ein 65-jähriger Arbeitnehmer ist nachher gleich «teuer» wie heute ein 45-jähriger! Auch das ist eine markante Verbesserung der heutigen Situation.
Und um die geringere Rente durch die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, hat das Parlament Zuschläge beschlossen. Diese werden je nach Altersguthaben ausgerichtet. Personen mit tiefen Sparguthaben erhalten mehr Ausgleich – das ist sozial und fair!
Zusammenfassung:
Da wir immer länger Leistungen beziehen, müssen wir den Umwandlungssatz zwingend senken. 85% der Arbeitnehmenden betrifft die Senkung der Umwandlungssatzes nicht. 359’000 Personen erhalten eine höhere Rente, 100’000 Einkommen sind neu zusätzlich versichert und die heutigen Rentner sind nicht betroffen.
Darum empfehle ich Ihnen ein klares JA zur BVG-Reform.