Vernehmlassung

Änderung der Transplantationsverordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen

Für die SVP stellt die vom Volk angenommene erweiterte Widerspruchsregelung bei der Spende von Organen, Geweben und Zellen eine klare Einschränkung der Freiheit und Eigenverantwortung der Schweizer Bevölkerung dar. Umso wichtiger ist es weitere Eingriffe in die körperliche und psychische Unversehrtheit der Menschen zu vermeiden. Das Widerspruchsrecht von Angehörigen und Vertrauenspersonen sowie die Berücksichtigung der mündlichen Willensäusserung der Patienten sind unbedingt umzusetzen. Ebenso muss das neue Spenden-Register höchste Standards beim Datenschutz erfüllen.

Die erweiterte Widerspruchregelung wurde vom Schweizer Stimmvolk am 15. Mai 2022 angenommen. Die SVP akzeptiert den Volksentscheid selbstverständlich, möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass damit die Freiheit und Eigenverantwortung der Schweizerinnen und Schweizer klar eingeschränkt wird. Die Änderung der Transplantationsverordnung darf nicht zu weiteren Eingriffen in die körperliche und psychische Unversehrtheit der Menschen führen. Die SVP setzt sich weiterhin konsequent für die Wahrung der persönlichen Freiheit ein, wie sie die Bundesverfassung garantiert.

Menschen die ihre Organe, Gewebe oder Zellen nicht spenden möchten, werden in Zukunft gezwungen sein, ihren Widerspruch in einem vom Bund geführten Register eintragen zu lassen. Aus Sicht der SVP muss dieses Zwangs-Register höchste Standards beim Datenschutz aufweisen. Ebenfalls hat die dafür verantwortliche «Nationale Zuteilungsstelle» höchsten ethischen Ansprüchen zu genügen. Bei unzulässigen Manipulationen oder anderweitigen Pannen im Register muss die erweiterte Widerspruchregelung grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ebenfalls fordert die SVP, dass zur Identifizierung im Register neben der elektronischen Identität (E-ID) auch eine physische Identifizierung durch Pass oder Identitätskarte möglich sein muss.

Unter Berücksichtigung ihrer grundsätzlichen Einwände begrüsst die SVP die relativ strikte Umsetzung der Widerspruchsregelung in der Transplantationsverordnung. Die explizite Zustimmung bei der Spende von Organen, Geweben oder Zellen für Transplantatprodukte sowie für neuartige oder seltene Transplantationen (wie Hand oder Gesicht) soll auf jeden Fall beibehalten werden. Ebenso ist das Widerspruchsrecht der nächsten Angehörigen und Vertrauenspersonen bei nicht bekanntem Willen der verstorbenen Person innerhalb von 24 bzw. 12 Stunden wie vorgeschlagen umzusetzen. Schliesslich ist auch das Prinzip der letzten Willensäusserung, wonach auch eine mündliche Widerrufung der Zustimmung zur Organspende durch die betroffene Person möglich ist, zwingend umzusetzen.

Entscheidend für die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Schweizer Bevölkerung bleibt jedoch die Pflicht zur Information durch Behörden und Fachleute. Zum einen sollen betroffene Personen über ihre Möglichkeit zum Widerspruch aktiv informiert werden und bei der Registrierung ihres Widerspruchs Hilfestellung bekommen. Noch wichtiger erscheint der SVP die Informierung der zum Entscheid berechtigten Personen bei unklarer Willensäusserung der verstorbenen Person. Hier haben die Verantwortlichen die Pflicht über die geltenden Fristen zu informieren und das gesetzlich vorgeschriebene Vorgehen im Sinne der körperlichen Unversehrtheit der verstorbenen Person einzuhalten.

 
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