Vernehmlassung

Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)

Für die SVP stellt die Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf Kryptowerte ein weiterer Präzendenzfall undemokratischer, supranationaler Rechtsprechung dar. Die OECD spricht von «verbindlichen Standards», die ihre Mitgliedsländer umzusetzen hätten. Aus Sicht der SVP muss die Umsetzung vom Schweizer Parlament diskutiert werden.

Die SVP stellt fest, dass die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) sowie der neue Melderahmen für Kryptowerte (MRK) weder von der Schweizer Bundesversammlung diskutiert noch genehmigt worden ist. Dies ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass Gesetzesanpassungen in der Schweiz vorgenommen werden können, Volksreferendum vorbehalten.

Es stellt sich somit die Frage, welcher Spielraum für die Schweiz besteht, die geforderten Standards so auszugestalten, dass die Unabhängigkeit des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt. Die SVP wehrt sich dagegen, dass internationale Empfehlungen ohne Widerspruch umgesetzt werden. Auch die Empfehlungen des “Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes” sind als genau solche zu behandeln – Empfehlungen, die zur Kenntnis genommen werden und, falls nötig, massgeschneidert für den Schweizer Finanzplatz umgesetzt werden.

Die SVP setzt sich klar für einen starken Schweizer Finanzplatz und für dessen Reputation und Glaubwürdigkeit ein. Es ist dabei auf die nötige Rechtskontinuität sowie die unabhängige Entscheidungsfindung der Schweizer Politik zu achten. Eine automatische Übernahme internationaler Standards und internationalen Rechts läuft diesem Ziel zuwider.

Die Kompetenz zu entscheiden, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Finanzkonten austauschen will, muss deshalb ebenfalls beim Parlament bleiben und darf auf keinen Fall dem Bundesrat übertragen werden.

 
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