Session

Herbstsession 2024

Dank des Widerstands der SVP wird der massive Ausbau des Familiennachzugs für Eingebürgerte gestoppt

19.464 | Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug

 

Der Ständerat folgt der SVP und stoppt eine verfassungswidrige Vorlage. Mit 27 zu 14 Stimmen lehnt er es ab, auf die Lockerung des Familiennachzugs für eingebürgerte Drittstaatsangehörige einzutreten. Der Bundesrat hatte die Vorlage mit dem Argument verteidigt, die Familien von Schweizer Bürgern seien schlechter gestellt als jene von EU-Bürgern. Wenn aber Handlungsbedarf besteht, dann bei der Einschränkung des Familiennachzugs für die Familien von EU-Bürgern. Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) machte deutlich, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Sozialwerke und die Gesundheitskosten nicht einmal beziffert werden können. Ständerat Pirmin Schwander (SVP/ZS) betonte, dass die Vorlage des Bundesrates das Problem nicht löst, sondern verschärft. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück.

 

Asylchaos: Endlich wacht die FDP auf

24.3056 | Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge

24.3515 | Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge

24.3057 | Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

24.3511 | Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

24.3058 | Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG

24.3516 | Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG

24.3059 | Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren

24.3498 | Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren

 

Der anhaltende Druck der SVP zeigt erste Wirkungen. Der Nationalrat kann die Augen vor dem desaströsen Asylchaos nicht mehr verschliessen und hat erkannt, dass es endlich konsequente Massnahmen braucht.

  • Mit 105 zu 74 Stimmen nahm er eine SVP-Motion an, wonach «vorläufig Aufgenommenen», also abgewiesenen Asylbewerbern, kein Familiennachzug mehr gewährt werden soll. Thomas Knutti (SVP/BE) erinnerte daran, dass es sich – entgegen den Behauptungen von links-grüner Seite – nicht um Flüchtlinge aus Kriegsgebieten handle. Ihnen sei das Asyl verweigert worden und gegen sie liegen Wegweisungsentscheide vor. Es gehe deshalb nicht an, dass sie ihre Familien nachziehen können, obwohl sie kein Aufenthaltsrecht in unserem Land besitzen.
  • Mit 94 zu 89 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte es die Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat hingegen ab, das Asylverfahren für Personen einzuschränken, die vor ihrer Einreise in die Schweiz durch mehrere sichere Staaten gereist sind.
  • Und mit 97 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte der Nationalrat auch die Schaffung von Transitzonen für die Behandlung von Asylgesuchen ab.
  • Immerhin fand eine Motion für die Systematisierung des Datenaustauschs bei illegalen Migranten mit 119 Ja- zu 71 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung eine Mehrheit im Nationalrat. Damit werden zukünftig sämtliche relevante Daten von illegalen Migranten betreffend Aufenthaltsstatus, Wohnort, Versicherungsstatus, Prämienzahlungen, Prämienvergünstigungen, Versicherungsleistungen von Krankenkassen, AHV, IV und weiteren Sozialversicherungen ausgetauscht und abgeglichen.
  • Auch wurde die Motion der Linken, die allen ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen wollte, im Nationalrat mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

 

Sofortige Einstellung der Beiträge an die UNRWA

24.3194 | Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

24.3469 | Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza

24.3815 | Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser

 

Der Nationalrat hat ausführlich über das Verhältnis der Schweiz zum Palästinenserhilfswerk UNRWA debattiert. Für die Mehrheit des Nationalrates war klar, dass die UNRWA direkt in die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 verwickelt war. Für die Mehrheit des Nationalrats war auch klar, dass die UNRWA seit ihrer Gründung vor über 70 Jahren ihre Ziele, die Lebensbedingungen der palästinensischen Flüchtlinge zu verbessern, bis heute nicht erreicht hat. Am Anfang der Debatte stand eine Motion von Nationalrat David Zuberbühler (SVP/AR), die verlangte, dass die Schweiz mit sofortiger Wirkung alle Zahlungen an die UNRWA einstellt. Er argumentierte, dass die Schweiz die Gelder für die Palästinahilfe besser anders einsetzen sollte, als weiterhin die von der Hamas unterwanderte UNRWA zu unterstützen. Der Nationalrat folgte Nationalrat Zuberbühler und nahm die Motion mit 99 zu 88 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Eine weitere Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats verlangte, dass der Beitrag der Schweiz an die UNRWA nicht mehr an die UNRWA, sondern an andere Akteure, die direkt vor Ort humanitäre Hilfe leisten, verteilt wird. Der Nationalrat erkennt zwar an, dass die Schweiz im laufenden Gaza-Krieg humanitäre Hilfe leisten muss, ist aber der Meinung, dass die UNRWA dafür der falsche Partner ist und hat die Motion mit 120 zu 73 Stimmen bei 1 Enthaltung klar angenommen. Der letzte Vorstoss zum Thema UNRWA war eine weitere Motion der Aussenpolitischen Kommission, die den Bundesrat aufforderte, sich in der UNO für eine Nachfolgelösung der UNRWA einzusetzen, die den Interessen der palästinensischen Bevölkerung tatsächlich verpflichtet ist und nicht feindselige und ausgrenzende Narrative pflegt und sich von radikalen Akteuren wie der Hamas instrumentalisieren lässt. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat mit 126 zu 63 Stimmen deutlich angenommen. Bei allen drei Motionen konnte sich die SVP gegen die politische Linke durchsetzen, welche die UNRWA weiterhin bedingungslos unterstützen wollte. Alle drei Motionen gehen nun an den Ständerat.

 

Abschaffung des Eigenmietwerts auf der Zielgeraden

17.400 | Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

22.454 | Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

 

Der Nationalrat hat beschlossen, an seiner Position festzuhalten und den Eigenmietwert abzuschaffen. Dieser Systemwechsel betrifft sowohl Erst- als auch Zweitwohnungen. Damit bleibt die Differenz zum Ständerat bestehen, der nur einen teilweisen Systemwechsel will, d.h. die Abschaffung des Eigenmietwertes nur auf selbstbewohnte Erstliegenschaften beschränken will. Der Entscheid für den vollständigen Systemwechsel fiel mit 153 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich aus. Ziel des Nationalrates ist es, eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu schaffen. Damit soll den betroffenen Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben und damit die durch den vollständigen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung zu erwartenden Einnahmenausfälle zu kompensieren. In diesem Sinne wurde die Vorlage 22.454 von der grossen Kammer mit überwältigendem Mehr angenommen. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. Folgt dieser in der Frage der Objektsteuer der Grossen Kammer, so ist letztlich eine Volksabstimmung notwendig, da die Verfassung angepasst werden muss.

 

 

Das Parlament will, dass fremde Richter weiterhin die Innenpolitik der Schweiz diktieren können

24.3503 | Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

24.3513 | Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

24.3485 | Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern

24.3508 | Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Sachen „Verein Klimaseniorinnen Schweiz und andere versus Schweiz“. Abklärung der Folgen für die Schweiz

 

Beide Räte haben eine SVP-Motion zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention abgelehnt. Die Motion ist damit vom Tisch. Der Ständerat will aber, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf seine Kernaufgabe konzentriert und hat eine entsprechende Motion gutgeheissen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen vom vergangenen April. Darin hielt der Gerichtshof fest, dass die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes nicht erfüllt habe und mit entsprechenden Massnahmen politisch nachbessern müsse. Aus Sicht der SVP ist dies eine unzulässige Ausweitung der Rechtsprechung. Statt sich auf den Schutz der Grundfreiheiten und Individualrechte zu konzentrieren, hebeln die Strassburger Richter demokratische Entscheide aus. In der Sommersession hatten beide Räte das Klima-Urteil in Erklärungen scharf kritisiert.

 

Ständerat fordert beim UNO-Migrationspakt scheinheilige Symbolpolitik

21.018 | UNO-Migrationspakt

 

Nachdem der Beitritt der Schweiz zum UNO-Migrationspakt seit 2021 sistiert ist, wurde der Vertrag nun dem Ständerat vorgelegt. Angesichts des anhaltenden Migrationsdrucks auf ganz Europa und auch auf die Schweiz konnte der Ständerat dem Vertrag nicht direkt zustimmen, sondern liess sich auf einen halbherzigen Kompromiss ein. Mit 26 zu 7 Stimmen bei 11 Enthaltungen stimmte er schliesslich dafür, dass die Schweiz dem Migrationspakt nicht zustimmt, aber trotzdem in allen Gremien eng mit den Organen des Migrationspaktes zusammenarbeitet. Ein Antrag von SVP-Ständerat Chiesa für einen kompromisslosen Nichtbeitritt wurde mit 30 zu 13 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag von SVP-Ständerat Chiesa, den Beitritt dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wurde ebenfalls abgelehnt. Der Ständerat hat sich damit für Symbolpolitik entschieden, anstatt ein klares Zeichen gegen die ausufernde Migration zu setzen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

 

 

Nationalrat greift mit Bürokratiemonster traditionelle Familien an

24.026 | «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)

 

Der Gesetzesvorschlag über die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP Frauen. Das Gesetz würde eine steuerliche Trennung der Einkommen und Vermögen von Ehepaaren einführen. Dies hätte zur Folge, dass neu pro Ehepaar zwei Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen und eine Aufteilung des gesamten Einkommens und Vermögens im Haushalt vorgenommen werden muss. Das Gesetz richtet sich grundsätzlich gegen das Fundament unserer Gesellschaft – der Familie – und führt in der Praxis zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand. Die SVP beantragte mit zwei Minderheitsanträgen ein Vollsplittingmodell oder alternativ ein Teilsplittingmodell. Beide Anträge wurden trotz Unterstützung der Mitte-Fraktion abgelehnt. Schliesslich verabschiedete der Nationalrat das Gesetz – den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Der Entscheid fiel sehr knapp – mit 98 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung. Für das Gesetz stimmten SP, FDP, Grüne und GLP. SVP und Mitte stimmten geschlossen dagegen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden