Für faire Regeln und Rechtssicherheit

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts ab. Beide Vorlagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen. Rechtssicherheit nützt den Mietern wie auch den Vermietern. Daher ist ein doppeltes Ja wichtig.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Wenn Abmachungen schriftlich festgehalten und Kriterien verbindlich definiert werden, profitieren Mieter wie auch Vermieter. Genau dies will die Vorlage betreffend Untermiete erreichen. Dort soll eine kleine Änderung im Obligationenrecht erfolgen: Neu benötigt der Mieter für die Untervermietung aber nicht nur das mündliche Einverständnis, sondern eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Die Bedingungen, unter welchen der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, werden präzisiert.
Damit soll verhindert werden, dass Mieter ihre Wohnung zu überhöhten Preisen weitervermieten und zum Beispiel via Airbnb oder Business-Appartements ungerechtfertigten Profit herausschlagen. Dies kommt leider immer häufiger vor, weshalb es eine Anpassung der Regeln braucht.

Mieter profitieren von neuer Regelung
Die neue Regelung schützt auch die Mieter: Ständige Untermieterwechsel sind für andere Mieter oft sehr störend. Wenn in der Nachbarwohnung ständig neue Leute ein- und ausgehen, führt dies zu Lärm, Dreck und allenfalls auch Sicherheitsproblemen.
Selbstverständlich bleibt das Recht zur Untermiete bestehen: Wer auf eine Reise oder beruflich ins Ausland geht, kann seine Wohnung auch weiterhin befristet untervermieten. Auch für Studenten, die in einer WG leben, bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. Die Flexibilität bleibt gewahrt, aber die Rechtssicherheit wird gestärkt. So werden sowohl Mieter wie auch die Untermieter und die Nachbarn vor Missbrauch geschützt.

Rechtssicherheit ist wichtig
Ähnlich ist es bei der zweiten Vorlage zum Mietrecht: Auch hier soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die zweite Vorlage betrifft den sogenannten Eigenbedarf. Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal kauft, will diese allenfalls selbst nutzen. Bereits heute kann der neue Besitzer das Mietverhältnis innert gesetzlicher Frist kündigen. Dies kann er aber nur machen, wenn er selbst in die Wohnung einziehen oder das Geschäftslokal nutzen möchte. Dafür muss er den sogenannt «dringenden Eigenbedarf» für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen.
Neu soll die Formulierung «dringender Eigenbedarf» durch «bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt werden. Diese punktuelle Anpassung der Formulierung im Gesetz erleichtert es Personen, die eine bisher vermietete Wohnung oder ein bisher vermietetes Geschäftslokal kaufen, ihr Eigentum innerhalb einer vernünftigen Frist tatsächlich selbst nutzen zu können

Mieterschutz bleibt gewahrt
Die Rechte der Mieter bleiben vollumfänglich bestehen: Sie können auch künftig die Kündigung anfechten und kostenlos bei der Schlichtungsbehörde auf ihre Zulässigkeit überprüfen lassen. Ebenso bleibt das Recht bestehen, ein Erstreckungsbegehren von maximal 4 Jahren bei Wohnungen und gar maximal 6 Jahren bei Geschäftslokalen zu stellen. Eine Verkürzung der Verfahren ist nicht vorgesehen.
Diese punktuelle Anpassung der Regelung betreffend Eigenbedarf ist gerade für Gewerbebetriebe und KMU von Bedeutung. Dort kann es sehr wichtig sein, eine Liegenschaft baldmöglichst nutzen zu dürfen. Die Gesetzesrevision ermöglicht, das Eigentum auch wirklich nutzen zu können – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Für faire Wohnungsmieten – gegen die schleichende Verstaatlichung
Dass der Mieterverband gegen diese zwei kleinen Änderungen ein Referendum ergriffen hat, ist erstaunlich – zumal die Regelungen auch im Interesse der Mieter sind. Doch die Exponenten des Mieterverbands verfolgen eine langfristige Strategie: Sie wollen den Wohnungs- und Immobilienmarkt schrittweise verstaatlichen. Daher bekämpfen sie aus Prinzip alle Vorschläge der Hauseigentümer.
Die Forderungen des Mieterverbands lesen sich wie das Programm einer kommunistischen Partei: Der Mieterverband fordert eine Mietpreiskontrolle, ein staatliches Vorkaufsrecht für Liegenschaften, mehr staatliche Mittel zum Erwerb und zur Erstellung von Immobilien sowie Auflagen und Verbote zur Umnutzung von Liegenschaften. Dies alles würde die Wohnungen noch mehr verteuern. Daher ist es auch aus strategischer Sicht wichtig, am 24. November 2 x JA zu sagen.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden