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Energie Umwelt
Vernehmlassung

Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

Die SVP verfolgt eine pragmatische Klimapolitik, die auf Vernunft basiert. Klimaschutzmassnahmen dürfen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nicht beeinträchtigen, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nicht einschränken oder das tägliche Leben nicht unnötig verteuern. In den vorliegenden Bestimmungen sehen wir keine ausgewogene Vorlage, sondern übertriebene Regulierungen, die vor allem den Mittelstand, ländliche Regionen und die Wirtschaft stark belasten. Die hohen Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen, den die Schweiz durch ihre Emissionsreduktion erzielen kann. Die SVP lehnt deshalb die vorgelegten Ausführungsbestimmungen zum revidierten CO2-Gesetz ab. Die vorgesehenen Massnahmen belasten die Schweiz unverhältnismässig und sollen deswegen in der jetzigen Version nicht umgesetzt werden.

Sektorielle Richtwerte

Die sektoralen Richtwerte des neuen CO2-Gesetzes sind überzogen und schränken die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz ein. Sie führen zu unnötiger Bürokratie, belasten den Mittelstand und gefährden zahlreiche Arbeitsplätze. Unternehmen werden je nach Grösse und Wirtschaftssektor zur Einhaltung dieser Richtwerte verpflichtet. Doch die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Branchen werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Die SVP fordert daher diese Richtwerte zu streichen und plädiert stattdessen für pragmatische, marktorientierte Lösungen, die der Schweizer Wirtschaft die notwendige Flexibilität bieten und gleichzeitig den Wohlstand bewahren.

Im Sektor Gebäude findet sich das strengste CO2-Ziel für das Jahr 2030. Der Sektor soll bis Ende dieses Jahrzehnts Emissionen im Vergleich zu 1990 halbiert haben. Die Tatsache, dass der Gebäudesektor sein letztes vorgeschriebene Zwischenziel von 22% bis 2015 mit einer realen Dekarbonisierung von 34% bereits deutlich übertroffen hat, bleibt unberücksichtigt. Dies sollte nicht als Begründung für weitere Vorgaben dienen, sondern als Nachweis dafür, dass der Markt die notwendigen Emissionsreduzierungen bereits selbst in ausreichendem Mass vornimmt. Wichtig ist, dass der Markt das Tempo der Dekarbonisierung vorgibt und nicht der Bund, denn strenge Vorgaben tragen den volatilen Marktbedingungen und Preisschwankungen nicht Rechnung. Staatlich verordnete Zwischenziele lähmen die Unternehmen in ihrer Fähigkeit, auf dem globalen Markt zu konkurrieren, denn andere Länder haben wesentlich lockere Zwischenziele, wenn überhaupt.

Im Sektor Verkehr soll bis 2030 eine Reduktion auf höchstens 75% der Anteil der Emissionen des Jahres 1990 erreicht werden. Dieses Zwischenziel lässt die Bedingungen, mit denen dieser Sektor zu kämpfen hat, völlig ausser Acht. Der Bund verlangt vom Verkehrssektor eine Emissionsreduktion von 25% gegenüber 1990 in einem Zeitraum, in dem die Bevölkerung um 34% gewachsen ist. Der Bund nimmt mit diesen sektoriellen Richtwerten keinerlei Rücksicht auf die Masseneinwanderung. Das Volk hat die Masseneinwanderung bereits mehrmals an der Urne abgelehnt, und während der Bund sich weigert, zu handeln, schriebt er nun der Bevölkerung und Wirtschaft vor, die finanzielle Last für seine Untätigkeit zu tragen.

Im Sektor Industrie soll eine Reduktion auf höchstens 65% des Anteils von 1990 erreicht werden. Besonders kritisch sind die Anforderungen für energieintensive Wirtschaftszweige wie die Metallverarbeitung, Zementproduktion oder Chemie. Sie stehen bereits unter erheblichem Druck aufgrund hoher Produktionskosten. Während die Schweiz ihre Unternehmen zwingt, ihre Emissionen um 35% bis 2030 zu senken, geniessen Konkurrenten im Ausland lockere Klimavorschriften und profitieren von niedrigeren Produktionskosten, oft sogar von Subventionen. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die unsere Unternehmen international benachteiligt und zu Produktionsverlagerungen ins Ausland führen könnte, wo die Umweltnormen niedriger sind – was die globalen CO2-Emissionen paradoxerweise sogar erhöhen könnte.

Letztlich lehnen wir auch der Richtwert für 2030 im Sektor «Übrige» zu 75% der Emissionen des Jahres 1990 ab. Dieser Sektor umfasst hauptsätzlich die Landwirtschaft. Dieser Richtwert ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch zutiefst ungerecht gegenüber der Landwirtschaft, die bereits erhebliche Anstrengungen unternommen hat und durch das Tierpflegen, die Erzeugung von Nahrungsmitteln und die Erhaltung der Kulturlandschaft entscheidend zu unserer Gesellschaft beiträgt.

Darüber hinaus sind Emissionen aus der Viehhaltung und Düngemitteln schwer kontrollierbar, und die geforderten Reduktionen unverhältnismässig belastend. Trotz diesen Umständen hat der Sektor eine insgesamte Reduktion von 13% seit 1990 geleistet und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen um 40% vermindert. Die Landwirtschaft trägt aber auch zur Emissionsreduktion durch CO2-Speicherung und der Produktion von erneuerbaren Energien bei. Ausserdem ist es erwähnenswert, dass die Landwirtschaft diese Fortschritte verwirklichen konnte, währenddessen sie unser Land und steigende Bevölkerung in volatilen Zeiten mit Nahrungsmittel versorgt hat. Die SVP lehnt eine spezifische Zielvorgabe entschieden ab und fordert einen praxisorientierten Zugang, der den Bedürfnissen und der Funktion der Landwirtschaft für Ernährungssicherheit und Landschaftspflege berücksichtigt.

Bürokratie

Diese Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz führen zu einer erheblichen Zunahme an Bürokratie. Die SVP sieht in dieser bürokratischen Überlastung eine ernsthafte Gefahr für die Schweiz und lehnt die Ausweitung der administrativen Anforderungen entschieden ab. Statt Innovation und Eigenverantwortung zu fördern, erstickt das Gesetz Unternehmen in einem Netz aus Berichtspflichten, Kontrollen und komplizierten Genehmigungsverfahren. Ein zentrales Problem der Ausführungsbestimmungen sind die umfangreichen Melde- und Berichtspflichten, die auf Unternehmen zukommen.

Unternehmen müssen gemäss der Vorlage regelmässig ihre Treibhausgasemissionen kontrollieren und detaillierte Berichte an das Bundesamt für Umwelt übermitteln. Besonders für KMU bedeutet dieser administrative Aufwand eine erhebliche Belastung. Viele KMU besitzen die personellen oder finanziellen Ressourcen nicht, um die steigenden bürokratischen Anforderungen zu erfüllen, was zur Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit führt. Anstatt sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren zu können, werden Unternehmen verpflichtet, wertvolle Zeit in die Erfüllung der bürokratischen Anforderungen zu investieren.

Auch für den öffentlichen Sektor entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Kantone und Gemeinden müssen die Einhaltung der Emissionsziele überwachen und umfangreiche Daten erheben, was zusätzliche personelle Ressourcen erfordert. Dies führt zu höheren Verwaltungskosten, die letztlich von den Steuerzahlern getragen werden. Die SVP ist der Ansicht, dass dieser bürokratische Apparat in keinem Verhältnis zu den erzielten Treibhausgase-Einsparungen steht und eine unnötige Belastung für Volk und Wirtschaft darstellt.

 

Letztlich hemmt diese Bürokratie die Innovationskraft der Wirtschaft. Statt unternehmerische Freiheit und technologische Entwicklungen zu fördern, bindet der Staat die Ressourcen der Unternehmen durch komplizierte Regelungen und Kontrollen. Die SVP fordert daher eine deutliche Vereinfachung der Regelungen und den Abbau bürokratischer Hürden. Statt den Verwaltungsaufwand weiter auszubauen, sollte die Politik auf marktwirtschaftliche Mechanismen setzen, die Anreize für freiwillige Emissionsreduktionen schaffen, ohne dabei den bürokratischen Apparat weiter aufzublähen.

Subventionen / Abgaben

Subventionen greifen massiv in den freien Markt ein und verzerren das Prinzip von Marktgleichgewicht. Statt Innovation und Effizienz zu fördern, schaffen sie Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung. Unternehmen und Technologien, die ohne Subventionen wirtschaftlich nicht tragfähig wären, werden künstlich am Leben erhalten, was zu einer ineffizienten Resourcenallokation führt. Die SVP ist der Meinung, dass der Markt entscheiden soll, welche Ideen erfolgreich sind. Deshalb lehnt die SVP grundsätzlich die Einführung neuer Subventionen im Zusammenhang mit diesen Ausführungsbestimmungen ab. Insbesondere im Energie- und im Umweltsektor führen Subventionen zu höheren Steuern oder öffentlichen Schulden, was zusätzlichen Druck auf den Mittelstand und den KMU aufbaut.

Die Subventionen weisen darauf hin, dass der Markt nicht von selbst in die entsprechenden Unternehmen investieren würde. Unseres Erachtens liegt das Problem daran, dass der Markt bereits durch strenge Emissionsziele, Überregulierung und Bürokratie eingeschränkt ist. Durch die Abschaffung dieser Elemente könnte der Markt freier agieren und in die Emissionssenkung investieren. Eine freie Wirtschaft ist das effektivste System, um die Zukunftsfähigkeit von neuen Entwicklungen zu bewerten. Je weniger der Staat reguliert, desto effizienter funktioniert der Markt.

Die CO2-Abgaben mit einem Satz von 120 CHF pro Tonne CO2-Äquivalent lehnen wir auch weiterhin ab. Die CO2-Abgabe erhöht direkt die Kosten für wichtige Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Die SVP setzt sich dafür ein, die Lebenshaltungskosten für das Volk niedrig zu halten. Die CO2-Abgabe ist eine ungerechtfertigte Belastung, die insbesondere die Kosten für die Haushalte in die Höhe treibt. Für Unternehmen wird die Abgabe weitere Kosten verursachen, die negative Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit haben würde oder dazu führen würde das die Kosten den Konsumenten überwälzt werden.

 
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