Die SVP hat im ersten Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich ihre Unterstützung für dieses Gasversorgungs-Abkommen mit Deutschland und Italien zum Ausdruck gebracht. Klausel 11 des Abkommens, das sich mit Streitbeilegung zwischen den Unterzeichnerstaaten befasst, war jedoch ein Streitpunkt, da die SVP der Ansicht ist, dass sie die Schweiz als einziges Nicht-EU-Land in eine unfaire Nachteilsposition bringen kann. Dies, weil die Schweiz vor einem internationalen Gericht gegen die Interessen von zwei EU-Länder argumentieren müsste. In der vorliegenden Verordnung wurde dieses Problem nicht ausreichend behandelt, und es gibt kaum Erläuterung dazu, wie die Schiedsklausel gesetzlich definiert werden sollte.
Es bedarf einer Erweiterung der Schiedsklausel, um sicherzustellen, dass die Schweiz in der Streitbeilegung nicht in eine ungerechtfertigte Nachteilsposition gerät, weil sie als nicht-EU Staat in der Minderheit ist. Aus diesem Grund kann die SVP diese Verordnung derzeit nicht unterstützen, bis die Schiedsklausel ausdrücklich geändert wird, um das Problem einer fairen Konfliktlösung anzugehen.
Abgesehen von dieser Schiedsklausel scheint die restliche Verordnung über die Vorbereitung und Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen in Ordnung zu sein und könnte bei einer Änderung der genannten Klausel auf die grundsätzliche Unterstützung der SVP hoffen.